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E. Schiedsverfahren: Der Schiedsrichter Als Vermittler

E. Schiedsverfahren: Der Schiedsrichter Als Vermittler E. SCHIEDSVERFAHREN: DER SCHIEDSRICHTER ALS VERMITTLER Am 8. September 1995 fand, im Anschluss an die XX. ordentliche Mitgliederversarnmlung der ASA in Bern, eine Panel-Diskussion zum Thema "Die Rolle des Schiedsrichters bei der vergleichsweisen Regelung des Streites" statt, zu der Herr Professor Dr. Eugen Bucher das Einfuhrungsreferat und Herr Rechtsanwalt Michael Schneider ein KO-referat hielten. Diese Einfiihrungen wurden erganzt durch Beitrage von H e m Rechtsanwalt Hilmar Raeschke-Kessler, Karlsruhe, H e m Rechtsanwalt Dr. Andreas Reiner, Wien, H e m Rechtsanwalt Dr. Peter Hafter, Zurich, und Herrn Professor Jean-Franqois Poudret, sowie durch Interventionen aus dem Publikum. Wir danken alle Teilnehmern, die uns freundlicherweise die Texte ihrer Beitrage zum Abdruck im Bulletin uberlassen haben. Die Rolle des Schiedsrichters bei der vergleichsweisen Regelung des Streites. Einfiihrungsreferat von Professor Dr. Eugen Bucher "A. 1) Einleitende Bemerkungen Allgemeines In der Schiedsgerichtsbarkeit werden vermutlich mehr als die Halfte der Prozesse durch Vergleich beendigt; in jedem Verfahren ist daher die Frage gestellt, ob vergleichsweise Erledigung in Betracht fallt. Denn die zu erteilenden Antwort wird das Verhalten der Richter im Schiedsverfahren in der einen oder anderen Weise beeinflussen. Ein Vergleich darf so lange als moglich gelten, als er nicht durch zwingende Griinde ausgeschlossen wird; solche konnen http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png ASA Bulletin Kluwer Law International

E. Schiedsverfahren: Der Schiedsrichter Als Vermittler

ASA Bulletin , Volume 13 (3) – Sep 1, 1995

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Kluwer Law International
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Copyright © Kluwer Law International
ISSN
1010-9153
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Abstract

E. SCHIEDSVERFAHREN: DER SCHIEDSRICHTER ALS VERMITTLER Am 8. September 1995 fand, im Anschluss an die XX. ordentliche Mitgliederversarnmlung der ASA in Bern, eine Panel-Diskussion zum Thema "Die Rolle des Schiedsrichters bei der vergleichsweisen Regelung des Streites" statt, zu der Herr Professor Dr. Eugen Bucher das Einfuhrungsreferat und Herr Rechtsanwalt Michael Schneider ein KO-referat hielten. Diese Einfiihrungen wurden erganzt durch Beitrage von H e m Rechtsanwalt Hilmar Raeschke-Kessler, Karlsruhe, H e m Rechtsanwalt Dr. Andreas Reiner, Wien, H e m Rechtsanwalt Dr. Peter Hafter, Zurich, und Herrn Professor Jean-Franqois Poudret, sowie durch Interventionen aus dem Publikum. Wir danken alle Teilnehmern, die uns freundlicherweise die Texte ihrer Beitrage zum Abdruck im Bulletin uberlassen haben. Die Rolle des Schiedsrichters bei der vergleichsweisen Regelung des Streites. Einfiihrungsreferat von Professor Dr. Eugen Bucher "A. 1) Einleitende Bemerkungen Allgemeines In der Schiedsgerichtsbarkeit werden vermutlich mehr als die Halfte der Prozesse durch Vergleich beendigt; in jedem Verfahren ist daher die Frage gestellt, ob vergleichsweise Erledigung in Betracht fallt. Denn die zu erteilenden Antwort wird das Verhalten der Richter im Schiedsverfahren in der einen oder anderen Weise beeinflussen. Ein Vergleich darf so lange als moglich gelten, als er nicht durch zwingende Griinde ausgeschlossen wird; solche konnen

Journal

ASA BulletinKluwer Law International

Published: Sep 1, 1995

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