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Brief des Prasidenten

Brief des Prasidenten Modeme Schiedsgesetze lassen der Parteiautonomie breiten Raum. So kann die Vielfalt der Schiedsordnungen nicht erstaunen. Soll das Schiedsgericht moglichst schnell gebildet sein, damit es vorsorgliche Massnahmen erlassen kann? Sucht man nach einer praktikablen Losung f i r eine Mehrparteiensituation? Will man verschiedene Verfahren vereinigen? Soll die Schiedsvereinbarung ausdriicklich auch Widerklagen und Verreichnungseinreden abdecken? Sucht man nach einem besonderen Schutz Garantie des fur Geschaftsgeheimnisse? Nach einer aus&cklichen Geheirnnisses des Verfahrens? Kenner der Materie konnen diejenigen Regeln auswahlen, die den Interessen ihrer Klienten am besten entsprechen. Die Privatinitiative fordert auch hier die Innovation. Dass einzelne hierzulande entwikkelte Regeln anderswo kopiert worden sind, kann uns nur freuen, denn nichts ist schmeichelhafter als imitiert zu werden. Solche Vielfalt hat aber auch Nachteile. Wenige fieuen sich, wenn man ihnen sagt: "In der Schweiz ist alles sehr kompliziert. Wir haben 26 Kantone. Fast jeder hat eine eigene Handelskarnrner, und fast jede Handelskammer hat wieder ihre Schiedsordnung. Und dazu gibt es noch weitere Handelskammern und Schiedsordnungen. Und, surprise surprise: je nachdem werden die Schiedsrichter durch die Institutionen ausgewahlt." Und was niitzt es, wenn noch an einem weiteren Ort wieder ein paar Leute ein me-too Produkt entwerfen, eine Broschiire drucken lassen und diese vielleicht noch aufs Internet laden, dann aber weder die Zeit noch das Geld haben, das Produkt auf dem Markt (und das sind vor allem zahllose Konferenzen) zu propagieren? Reine Verschwendung. b'6HE F b-E 9.9 E.e.e .si>-6.9sE*.2,3o st E E E : E $,$ ?5 E$* E gTEESTEXEE;gE .FE*a ,F)i v (.) t 3; j; ii H () F :5f,Ei;i,ti"ifi! @ s irggEEq;EarEE gEsd,!E6:sB.U! *fr i't=e E r F e"!='e * * $,: r? E r q + E EHHio$#g*ft{3 --!'b;5 ;ECEi:E;*E:;a F. ttrq- F 9's - !fEq?tt;gi'$rg ;EUF;Egr;g5EE :cfitE:i:selE c) Fvr t= hotr Et r: t c f $; E a)tr:iE63tifouEs >;'E 9 6 9 gd; http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png ASA Bulletin Kluwer Law International

Brief des Prasidenten

ASA Bulletin , Volume 16 (3) – Sep 1, 1998

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Copyright © Kluwer Law International
ISSN
1010-9153
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Abstract

Modeme Schiedsgesetze lassen der Parteiautonomie breiten Raum. So kann die Vielfalt der Schiedsordnungen nicht erstaunen. Soll das Schiedsgericht moglichst schnell gebildet sein, damit es vorsorgliche Massnahmen erlassen kann? Sucht man nach einer praktikablen Losung f i r eine Mehrparteiensituation? Will man verschiedene Verfahren vereinigen? Soll die Schiedsvereinbarung ausdriicklich auch Widerklagen und Verreichnungseinreden abdecken? Sucht man nach einem besonderen Schutz Garantie des fur Geschaftsgeheimnisse? Nach einer aus&cklichen Geheirnnisses des Verfahrens? Kenner der Materie konnen diejenigen Regeln auswahlen, die den Interessen ihrer Klienten am besten entsprechen. Die Privatinitiative fordert auch hier die Innovation. Dass einzelne hierzulande entwikkelte Regeln anderswo kopiert worden sind, kann uns nur freuen, denn nichts ist schmeichelhafter als imitiert zu werden. Solche Vielfalt hat aber auch Nachteile. Wenige fieuen sich, wenn man ihnen sagt: "In der Schweiz ist alles sehr kompliziert. Wir haben 26 Kantone. Fast jeder hat eine eigene Handelskarnrner, und fast jede Handelskammer hat wieder ihre Schiedsordnung. Und dazu gibt es noch weitere Handelskammern und Schiedsordnungen. Und, surprise surprise: je nachdem werden die Schiedsrichter durch die Institutionen ausgewahlt." Und was niitzt es, wenn noch an einem weiteren Ort wieder ein paar Leute ein me-too Produkt entwerfen, eine Broschiire drucken lassen und diese vielleicht noch aufs Internet laden, dann aber weder die Zeit noch das Geld haben, das Produkt auf dem Markt (und das sind vor allem zahllose Konferenzen) zu propagieren? Reine Verschwendung. b'6HE F b-E 9.9 E.e.e .si>-6.9sE*.2,3o st E E E : E $,$ ?5 E$* E gTEESTEXEE;gE .FE*a ,F)i v (.) t 3; j; ii H () F :5f,Ei;i,ti"ifi! @ s irggEEq;EarEE gEsd,!E6:sB.U! *fr i't=e E r F e"!='e * * $,: r? E r q + E EHHio$#g*ft{3 --!'b;5 ;ECEi:E;*E:;a F. ttrq- F 9's - !fEq?tt;gi'$rg ;EUF;Egr;g5EE :cfitE:i:selE c) Fvr t= hotr Et r: t c f $; E a)tr:iE63tifouEs >;'E 9 6 9 gd;

Journal

ASA BulletinKluwer Law International

Published: Sep 1, 1998

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