Access the full text.
Sign up today, get DeepDyve free for 14 days.
References for this paper are not available at this time. We will be adding them shortly, thank you for your patience.
Modeme Schiedsgesetze lassen der Parteiautonomie breiten Raum. So kann die Vielfalt der Schiedsordnungen nicht erstaunen. Soll das Schiedsgericht moglichst schnell gebildet sein, damit es vorsorgliche Massnahmen erlassen kann? Sucht man nach einer praktikablen Losung f i r eine Mehrparteiensituation? Will man verschiedene Verfahren vereinigen? Soll die Schiedsvereinbarung ausdriicklich auch Widerklagen und Verreichnungseinreden abdecken? Sucht man nach einem besonderen Schutz Garantie des fur Geschaftsgeheimnisse? Nach einer aus&cklichen Geheirnnisses des Verfahrens? Kenner der Materie konnen diejenigen Regeln auswahlen, die den Interessen ihrer Klienten am besten entsprechen. Die Privatinitiative fordert auch hier die Innovation. Dass einzelne hierzulande entwikkelte Regeln anderswo kopiert worden sind, kann uns nur freuen, denn nichts ist schmeichelhafter als imitiert zu werden. Solche Vielfalt hat aber auch Nachteile. Wenige fieuen sich, wenn man ihnen sagt: "In der Schweiz ist alles sehr kompliziert. Wir haben 26 Kantone. Fast jeder hat eine eigene Handelskarnrner, und fast jede Handelskammer hat wieder ihre Schiedsordnung. Und dazu gibt es noch weitere Handelskammern und Schiedsordnungen. Und, surprise surprise: je nachdem werden die Schiedsrichter durch die Institutionen ausgewahlt." Und was niitzt es, wenn noch an einem weiteren Ort wieder ein paar Leute ein me-too Produkt entwerfen, eine Broschiire drucken lassen und diese vielleicht noch aufs Internet laden, dann aber weder die Zeit noch das Geld haben, das Produkt auf dem Markt (und das sind vor allem zahllose Konferenzen) zu propagieren? Reine Verschwendung. b'6HE F b-E 9.9 E.e.e .si>-6.9sE*.2,3o st E E E : E $,$ ?5 E$* E gTEESTEXEE;gE .FE*a ,F)i v (.) t 3; j; ii H () F :5f,Ei;i,ti"ifi! @ s irggEEq;EarEE gEsd,!E6:sB.U! *fr i't=e E r F e"!='e * * $,: r? E r q + E EHHio$#g*ft{3 --!'b;5 ;ECEi:E;*E:;a F. ttrq- F 9's - !fEq?tt;gi'$rg ;EUF;Egr;g5EE :cfitE:i:selE c) Fvr t= hotr Et r: t c f $; E a)tr:iE63tifouEs >;'E 9 6 9 gd;
ASA Bulletin – Kluwer Law International
Published: Sep 1, 1998
You can share this free article with as many people as you like with the url below! We hope you enjoy this feature!
Read and print from thousands of top scholarly journals.
Already have an account? Log in
Bookmark this article. You can see your Bookmarks on your DeepDyve Library.
To save an article, log in first, or sign up for a DeepDyve account if you don’t already have one.
Copy and paste the desired citation format or use the link below to download a file formatted for EndNote
Access the full text.
Sign up today, get DeepDyve free for 14 days.
All DeepDyve websites use cookies to improve your online experience. They were placed on your computer when you launched this website. You can change your cookie settings through your browser.