Arbitration News
11.11.2015: (INTERNATIONALES) ERBRECHT: AKTUELLE REFORMEN UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Seminar des Instituts für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz CHRISTIAN ASCHAUER* Aus Anlass der steigenden Bedeutung der internationalen Nachlassplanung führte das Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz, wo seit Oktober 2014 ein eigener Lehrstuhl für österreichisches Schiedsverfahrensrecht und internationale Schiedsgerichtsbarkeit eingerichtet ist, ein Seminar zum Thema ,,(Internationales) Erbrecht: Aktuelle Reformen und Schiedsgerichtsbarkeit" durch. Als Moderatoren sind Prof. Dr. Wolfgang Jelinek und der Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Christian Aschauer aufgetreten. Im ersten Teil des Seminars gab Prof. Dr. Susanne Ferrari (Institut für Zivilrecht und Ausländisches und Internationales Privatrecht, Universität Graz) einen Überblick über das österreichische Erbrechtsänderungsgesetz 2015, das mit 1.1.2017 in Kraft treten wird. Prof. Ferrari war Mitglied der Expertengruppe des österreichischen Justizministeriums, die mit der Vorbereitung der Regierungsvorlage für das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 betraut war und hat sich besonders eingehend mit zwei Hauptpunkten der Reform, nämlich (i) der Neuregelung von Hinzu- und Anrechnungen von Schenkungen auf den Pflichtteil; und (ii) der Stundung der Entrichtung des Pflichtteils durch den Erblasser oder durch das Gericht, auseinander gesetzt. Der zweite Beitrag war der am 17.08.2015 in Kraft getretenen EU-ErbVO (Abl 2012 L 201/107) gewidmet. Prof. Dr. Brigitta Lurger, LL.M. (Harvard) (Institut für Zivilrecht und Ausländisches und Internationales Privatrecht, Universität Graz) befasste sich zunächst mit dem neuen Anknüpfungspunkt des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinn von Art 4 und von Art 21 Abs 1 EUErbVO, der in den Regelfällen in den Mitgliedstaaten der...