Get 20M+ Full-Text Papers For Less Than $1.50/day. Start a 14-Day Trial for You or Your Team.

Learn More →

Das Spätglaukom nach Keratitis parenchymatosa

Das Spätglaukom nach Keratitis parenchymatosa K r a u p a , Das Spätglaukom nach Keratitis parenchymatosa. 43 bei gewiß die Gefahr des Rentenverlustes nach derselben eine Rolle spielt. Und diese Rente — und darauf muß wieder hingewiesen werden — ist vielleicht das einzige sichere Einkommen, das ihn und die Seinigen vor dem Verhungern bewahrt. Das Gesagte g ilt namentlich für den nicht qualifizierten Arbeiter, für den Taglöhner, für den Handlanger usw. auf nicht stabilem Ar­ beitsplatz, der nur für den T a g aufgenommen ist. Es drängt sich auch die F rage auf, ob es mit dem idealen Rechtsstandpunkt vereinbar ist, einen erwachsenen Verletzten in die Zwangslage zu versetzen, einen E in g riff an seinem Körper durch die drohende Alternative: „entweder Operation oder Ren­ tenverlust“ vornehmen zu lassen, wobei die unangenehme Situa­ tion unbeachtet bleiben möge, in die der begutachtende, gewis­ senhafte Arzt infolge solcher Vorschriften durch seine, vielleicht gegen seine Überzeugung gefällte, Entscheidung gedrängt wird. [ B e itr ä g e z u r K l i n i k d es G la u k o m s I I I 1).] Von Dr. E R N S T K R A U P A (Brünn). Im Ablauf angeboren http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Ophthalmologica Karger

Das Spätglaukom nach Keratitis parenchymatosa

Ophthalmologica , Volume 84 (1-2): 6 – Jan 1, 2010

Loading next page...
 
/lp/karger/das-sp-tglaukom-nach-keratitis-parenchymatosa-l09Fdx7tk3

References

References for this paper are not available at this time. We will be adding them shortly, thank you for your patience.

Publisher
Karger
Copyright
© 1934 S. Karger AG, Basel
ISSN
0030-3755
eISSN
1423-0267
DOI
10.1159/000298126
Publisher site
See Article on Publisher Site

Abstract

K r a u p a , Das Spätglaukom nach Keratitis parenchymatosa. 43 bei gewiß die Gefahr des Rentenverlustes nach derselben eine Rolle spielt. Und diese Rente — und darauf muß wieder hingewiesen werden — ist vielleicht das einzige sichere Einkommen, das ihn und die Seinigen vor dem Verhungern bewahrt. Das Gesagte g ilt namentlich für den nicht qualifizierten Arbeiter, für den Taglöhner, für den Handlanger usw. auf nicht stabilem Ar­ beitsplatz, der nur für den T a g aufgenommen ist. Es drängt sich auch die F rage auf, ob es mit dem idealen Rechtsstandpunkt vereinbar ist, einen erwachsenen Verletzten in die Zwangslage zu versetzen, einen E in g riff an seinem Körper durch die drohende Alternative: „entweder Operation oder Ren­ tenverlust“ vornehmen zu lassen, wobei die unangenehme Situa­ tion unbeachtet bleiben möge, in die der begutachtende, gewis­ senhafte Arzt infolge solcher Vorschriften durch seine, vielleicht gegen seine Überzeugung gefällte, Entscheidung gedrängt wird. [ B e itr ä g e z u r K l i n i k d es G la u k o m s I I I 1).] Von Dr. E R N S T K R A U P A (Brünn). Im Ablauf angeboren

Journal

OphthalmologicaKarger

Published: Jan 1, 2010

There are no references for this article.