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Zwei gegen einen – zur Verfassungswidrigkeit des § 142 StPO

Zwei gegen einen – zur Verfassungswidrigkeit des § 142 StPO Richter am AG Dr. Lorenz Leitmeier, Mçnchen Richter am Amtsgericht Franz W. hat an seinem ersten Tag kaum das Bçro bezogen, da klopft es. In der Tçr steht Rechtsanwalt Heinrich B., der ankçndigt, er mçsse leider, leider in der Verhandlung nåchste Woche einen Beweisantrag stellen, ein wichtiger Entlastungszeuge sei aufgetaucht. Er bedaure dies sehr, hoffe aber, dass trotzdem eine fruchtbare Zusammenarbeit mæglich sei. Fçnf Minuten spåter klingelt das Diensttelefon, Rechtsanwalt Johannes D. bedankt sich dafçr, dass ihn der Referatsvorgånger von Franz W. zum Pflichtverteidiger bestellt habe. Obgleich er sich intensiv, phasenweise sogar laut mit seinem Mandanten besprochen habe, sei der zu keinem Geståndnis bereit. Johannes D. kçndigt an, in den nåchsten Verhandlungen laufe es wieder besser, man kænne sich grundsåtzlich auf ihn verlassen. Nach weiteren zwælf Minuten, in denen Franz W. intensiv arbeitet, klopft es erneut an der Tçr. Rechtsanwalt Peter K. heißt Franz W. als neuen Richter herzlich willkommen und fragt ihn, ob er auch mitgehen wolle zum Pizza-Essen in launiger Runde von Rechtsanwålten und Richtern, was Peter K. in unregelmåßigen Abstånden organisiere. Noch wåhrend Franz W. çberlegt, drångt Rechtsanwåltin Karina V. in das Zimmer und çberreicht ihm eine Visitenkarte. Leider habe man im Studium nie Zeit http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

Zwei gegen einen – zur Verfassungswidrigkeit des § 142 StPO

Strafverteidiger , Volume 36 (8) – Aug 1, 2016

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2016 by the
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2016-0808
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Abstract

Richter am AG Dr. Lorenz Leitmeier, Mçnchen Richter am Amtsgericht Franz W. hat an seinem ersten Tag kaum das Bçro bezogen, da klopft es. In der Tçr steht Rechtsanwalt Heinrich B., der ankçndigt, er mçsse leider, leider in der Verhandlung nåchste Woche einen Beweisantrag stellen, ein wichtiger Entlastungszeuge sei aufgetaucht. Er bedaure dies sehr, hoffe aber, dass trotzdem eine fruchtbare Zusammenarbeit mæglich sei. Fçnf Minuten spåter klingelt das Diensttelefon, Rechtsanwalt Johannes D. bedankt sich dafçr, dass ihn der Referatsvorgånger von Franz W. zum Pflichtverteidiger bestellt habe. Obgleich er sich intensiv, phasenweise sogar laut mit seinem Mandanten besprochen habe, sei der zu keinem Geståndnis bereit. Johannes D. kçndigt an, in den nåchsten Verhandlungen laufe es wieder besser, man kænne sich grundsåtzlich auf ihn verlassen. Nach weiteren zwælf Minuten, in denen Franz W. intensiv arbeitet, klopft es erneut an der Tçr. Rechtsanwalt Peter K. heißt Franz W. als neuen Richter herzlich willkommen und fragt ihn, ob er auch mitgehen wolle zum Pizza-Essen in launiger Runde von Rechtsanwålten und Richtern, was Peter K. in unregelmåßigen Abstånden organisiere. Noch wåhrend Franz W. çberlegt, drångt Rechtsanwåltin Karina V. in das Zimmer und çberreicht ihm eine Visitenkarte. Leider habe man im Studium nie Zeit

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Aug 1, 2016

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