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Zustellungsvollmacht, Strafbefehlsverfahren und der fair trial-Grundsatz

Zustellungsvollmacht, Strafbefehlsverfahren und der fair trial-Grundsatz El-Ghazi · KennzeichenverbotTatbestandswirkung von Verbotsverfçgungen, die zum Teilmehr als dreißig Jahre zurçckliegen, auf Schwestervereinekænnten auch Kollisionen mit der Rechtsschutzgarantieund dem Rçckwirkungsverbot aufgetreten sein. Ob das erweiterte Kennzeichenverbot tatsåchlich gegen diese Postulateverstæßt, hångt freilich davon ab, inwiefern den Schwestervereinen im Nachgang noch eine Rechtsschutzmæglichkeitgegen die alten Verbotsverfçgungen eræffnet wird. Dass dasneue Kuttenverbot verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen wird, war aber bereits abzusehen. Der 3. Strafsenat hatteAufsåtzein seiner Grundsatzentscheidung eine Reduktion des altenKennzeichenverbots gerade mit Blick auf Art. 9 Abs. 1 GGfçr notwendig erachtet. Die Abzeichen von Schwestervereinen gefåhrdeten nicht den Schutzzweck des Kennzeichenverbotes. Dass der Gesetzgeber nunmehr ohne nåhere Auseinandersetzung einfach das Gegenteil hiervon behauptet, musszumindest verwundern. Mit Spannung bleibt abzuwarten,wie die Rechtsprechung, insbesondere aber der 3. Strafsenatdes BGH, auf die Reform im Bereich des strafbewehrtenKuttenverbotes reagieren wird.Zustellungsvollmacht, Strafbefehlsverfahren und der fairtrial-GrundsatzErster Staatsanwalt Martin Seifert, Offenburg*A. EinleitungDurch zwei Entscheidungen des EuGH* ist die Frage,ob die Zustellung eines Strafbefehls gegen einen imInland ohne festen Aufenthalt oder Wohnsitz betroffenen Beschuldigten an einen Zustellungsbevollmåchtigten1 mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens vereinbar ist, in den Blick gerçckt. In dem Beitrag soll diebislang weit verbreitete Praxis im Umgang mit solchen Fållen im Licht des fair trial-Grundsatzes kritischuntersucht und Læsungen erarbeitet werden, wiekçnftig diesem Verfahrensgrundsatz bei Erhebungund Verwendung http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

Zustellungsvollmacht, Strafbefehlsverfahren und der fair trial-Grundsatz

Strafverteidiger , Volume 38 (2): 6 – Feb 1, 2018

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright by Wolters Kluwer
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2018-0208
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Abstract

El-Ghazi · KennzeichenverbotTatbestandswirkung von Verbotsverfçgungen, die zum Teilmehr als dreißig Jahre zurçckliegen, auf Schwestervereinekænnten auch Kollisionen mit der Rechtsschutzgarantieund dem Rçckwirkungsverbot aufgetreten sein. Ob das erweiterte Kennzeichenverbot tatsåchlich gegen diese Postulateverstæßt, hångt freilich davon ab, inwiefern den Schwestervereinen im Nachgang noch eine Rechtsschutzmæglichkeitgegen die alten Verbotsverfçgungen eræffnet wird. Dass dasneue Kuttenverbot verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen wird, war aber bereits abzusehen. Der 3. Strafsenat hatteAufsåtzein seiner Grundsatzentscheidung eine Reduktion des altenKennzeichenverbots gerade mit Blick auf Art. 9 Abs. 1 GGfçr notwendig erachtet. Die Abzeichen von Schwestervereinen gefåhrdeten nicht den Schutzzweck des Kennzeichenverbotes. Dass der Gesetzgeber nunmehr ohne nåhere Auseinandersetzung einfach das Gegenteil hiervon behauptet, musszumindest verwundern. Mit Spannung bleibt abzuwarten,wie die Rechtsprechung, insbesondere aber der 3. Strafsenatdes BGH, auf die Reform im Bereich des strafbewehrtenKuttenverbotes reagieren wird.Zustellungsvollmacht, Strafbefehlsverfahren und der fairtrial-GrundsatzErster Staatsanwalt Martin Seifert, Offenburg*A. EinleitungDurch zwei Entscheidungen des EuGH* ist die Frage,ob die Zustellung eines Strafbefehls gegen einen imInland ohne festen Aufenthalt oder Wohnsitz betroffenen Beschuldigten an einen Zustellungsbevollmåchtigten1 mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens vereinbar ist, in den Blick gerçckt. In dem Beitrag soll diebislang weit verbreitete Praxis im Umgang mit solchen Fållen im Licht des fair trial-Grundsatzes kritischuntersucht und Læsungen erarbeitet werden, wiekçnftig diesem Verfahrensgrundsatz bei Erhebungund Verwendung

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Feb 1, 2018

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