Zeitschriften
Abstract
RezensionBockemçhlstårkte Einbeziehung auslåndischen Rechts bei der »juristischen Aus- und Weiterbildung«, eine »Stårkung des europåischen Rechtsschutzes« und »eine Verbesserung in »Vergçtungs- und Gebçhrenfragen« »weitere Vorschlåge« (Seiten102–107) unterbreitet.»Aktuelle und weiterfçhrende rechtspolitische Perspektiven«werden im folgenden fçnften Kapitel aufgezeigt (§ 5, Seiten111–166). Arnold wendet sich in diesem Teil »in unmittelbarem Zusammenhang mit den ausgewerteten Interviews(...) sowohl einige(n) aktuelle(n) rechtspolitische(n) Vorschlåge(n) und Vorschriften der EU als auch bestimmtenUmsetzungsbemçhungen in Deutschland« die »fçr die Strafverteidigung in Europa von Bedeutung sein kænnen« zu (Seite111). Aus der EU-Rechtspolitik wird u.a. auf das Recht aufRechtsbeistand (Seiten 111 ff.), das Recht auf Dolmetschund Ûbersetzungsleistungen (Seiten 120 ff.) und auf deneuropåischen Rechtebrief (Seiten 122 ff.) eingegangen. DieUmsetzung der Richtlinie-Dolmetsch in § 187 GVG in nationales Prozessrecht (Seiten 125 ff.) wird ebenso ausfçhrlichbehandelt wie der Richtlinienvorschlag und Empfehlungenzur Prozesskostenhilfe (Seiten 128 ff.). Die rechtspolitischenMaßnahmen der EU sieht Arnold vorsichtig optimistisch(»bleibt abzuwarten«) oder – wie z.B. den Richtlinienvorschlag PKH – als »halbherzig« an. Anschließend wird die Forderung nach dem Ausbau des gerichtlichen Rechtsschutzeserhoben (II., Seite 146 ff.). Verf. sieht hierin »einen wirklicheffektiveren Beitrag (...) zu einer Stårkung der Beschuldigtenrechte und des Rechts auf Verteidigung bei grenzçberschreitender europåischer Strafverfolgung«. In einem drittenSchritt wendet sich Arnold in diesem Kapitel dem Bild eines»Internationalen (europåischen) Strafrechtsanwaltes«