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Wie sahen französische Juristen die Rezeption „ihres“ Code civil mit besonderem Bezug auf Deutschland?

Wie sahen französische Juristen die Rezeption „ihres“ Code civil mit besonderem Bezug auf... T. Gergen , Franz. Juristen und Code civil in Deutschland Wie sahen französische Juristen die Rezeption „ihres" Code civil mit besonderem Bezug auf Deutschland?*) I . Überwiegend e Begeisterun g für de n Cod e civil in Europa: De r Code civil bzw. Code Napoléon , der a m 21. Mär z 1804 (30 ventôse des Jahres XII ) in Kraft trat, wurde für Frankreich genauso ein „Exportschlager" auf juristi- sche m Gebiet wi e die Erklärung der Menschenrechte von 1789. Napoléo n Bonaparte wa r darauf selbst sehr stolz und setzte auch alles daran, sich die Urheberschaft an diese m Gesetzeswerk zu sichern, obwohl er vieles den Versammlungen der Revo- lution und den Redaktoren verdankte. Seit 1792 hatte sich bereits eine Kommission gebildet , die zum Ziel hatte, eine Kodifikation auf dem Gebiet des Zivilrechts zu schaffe n und in der Cambacérès und Merlin (de Douai) dominierten. Als Napoléon a m 22. Dezember 1799 die neu ausgearbeitete Verfassung verkündete, bestellte er sich zum Ersten und (neben Lebrun) den bisherigen Justizminister Cambacérès zum Zweite n Konsul1)· Cambacérès und Merlin folgten beide der Einteilung der institu- tiones Justinians und wollten ein einfaches und klares Gesetzeswerk schaffen. So wie di e http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung de Gruyter

Wie sahen französische Juristen die Rezeption „ihres“ Code civil mit besonderem Bezug auf Deutschland?

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Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2013 by Böhlau Verlag GmbH & Co.KG
ISSN
0323-4045
eISSN
2304-4861
DOI
10.7767/zrgga.2007.124.1.311
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Abstract

T. Gergen , Franz. Juristen und Code civil in Deutschland Wie sahen französische Juristen die Rezeption „ihres" Code civil mit besonderem Bezug auf Deutschland?*) I . Überwiegend e Begeisterun g für de n Cod e civil in Europa: De r Code civil bzw. Code Napoléon , der a m 21. Mär z 1804 (30 ventôse des Jahres XII ) in Kraft trat, wurde für Frankreich genauso ein „Exportschlager" auf juristi- sche m Gebiet wi e die Erklärung der Menschenrechte von 1789. Napoléo n Bonaparte wa r darauf selbst sehr stolz und setzte auch alles daran, sich die Urheberschaft an diese m Gesetzeswerk zu sichern, obwohl er vieles den Versammlungen der Revo- lution und den Redaktoren verdankte. Seit 1792 hatte sich bereits eine Kommission gebildet , die zum Ziel hatte, eine Kodifikation auf dem Gebiet des Zivilrechts zu schaffe n und in der Cambacérès und Merlin (de Douai) dominierten. Als Napoléon a m 22. Dezember 1799 die neu ausgearbeitete Verfassung verkündete, bestellte er sich zum Ersten und (neben Lebrun) den bisherigen Justizminister Cambacérès zum Zweite n Konsul1)· Cambacérès und Merlin folgten beide der Einteilung der institu- tiones Justinians und wollten ein einfaches und klares Gesetzeswerk schaffen. So wie di e

Journal

Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilungde Gruyter

Published: Aug 1, 2007

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