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›Waffenrecht‹ und ›Waffenverbot‹ für Juden im Mittelalter – zu einem Mythos der Forschungsgeschichte

›Waffenrecht‹ und ›Waffenverbot‹ für Juden im Mittelalter – zu einem Mythos der Forschungsgeschichte Der Rechtshistoriker Guido Kisch, der seit den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts zahlreiche einflußreiche Studien über den rechtlichen Status der Juden vor allem im Mittelalter vorlegte, schrieb 1954: Der Ausschluß der Juden vom Waffenrecht veränderte notwendig die Art ihrer militärischen Dienstleistungspflicht. Ungefähr seit der Mitte des 13. Jahrhunderts werden Juden in der Regel nur mehr noch zu Schanzarbeiten und Wachdienst verwendet, also mehr zu operae serviles (…). Es wird immer weniger üblich, den Juden als eigentlichen Krieger zu verwenden. Kisch sah in diesem Prozeß einen bedeutenden Schritt hin zu einer Verschlechterung des rechtlich-sozialen Status der Juden in den Territorien des deutschen Reichs, der mit der Durchsetzung der ›Kammerknechtschaft‹ einherging. http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Aschkenas de Gruyter

›Waffenrecht‹ und ›Waffenverbot‹ für Juden im Mittelalter – zu einem Mythos der Forschungsgeschichte

Aschkenas , Volume 13 (1) – Dec 8, 2003

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2003 by the
ISSN
1016-4987
DOI
10.1515/ASCH.2003.17
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Abstract

Der Rechtshistoriker Guido Kisch, der seit den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts zahlreiche einflußreiche Studien über den rechtlichen Status der Juden vor allem im Mittelalter vorlegte, schrieb 1954: Der Ausschluß der Juden vom Waffenrecht veränderte notwendig die Art ihrer militärischen Dienstleistungspflicht. Ungefähr seit der Mitte des 13. Jahrhunderts werden Juden in der Regel nur mehr noch zu Schanzarbeiten und Wachdienst verwendet, also mehr zu operae serviles (…). Es wird immer weniger üblich, den Juden als eigentlichen Krieger zu verwenden. Kisch sah in diesem Prozeß einen bedeutenden Schritt hin zu einer Verschlechterung des rechtlich-sozialen Status der Juden in den Territorien des deutschen Reichs, der mit der Durchsetzung der ›Kammerknechtschaft‹ einherging.

Journal

Aschkenasde Gruyter

Published: Dec 8, 2003

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