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Vom Zettelkasten zur Datenbank. Verzeichnungstätigkeit im Reichsarchiv und im Bayerischen Hauptstaatsarchiv

Vom Zettelkasten zur Datenbank. Verzeichnungstätigkeit im Reichsarchiv und im Bayerischen... . Verzeichnungstätigkeit im Reichsarchiv und im Bayerischen Hauptstaatsarchiv VON Die Verzeichnung und Bereitstellung von Archivgut ist eine der archivischen Kernaufgaben, die auch ihre feste Verankerung im Bayerischen Archivgesetz hat (Art. 2 Abs. 3). Trotz dieser allgemein anerkannten Tatsache wird über die Ausformung der Erschließung, oder, wie wir im digitalen Zeitalter besser sagen würden, über die Ausformung der zur Beschreibung von Archivgut notwendigen Metadaten, noch immer diskutiert. Ein gewisser Grundkonsens ist zwar durch die Einführung des EAD- bzw. des EAD(DDB)-Standards mittlerweile erreicht, jedoch betrifft dieser eigentlich die Definition der zur Beschreibung des Archivguts notwendigen Datenfelder, womit aber keineswegs eine Aussage getroffen worden ist, wie das zentrale Feld, das Betreffsfeld, inhaltlich belegt werden muss. So ist die archivwissenschaftliche Diskussion über Erarbeitung der ,,W-Fragen" für die Erschließung des Inhalts, also ,,Wer", ,,Wann", ,,Wo" und ,,Was" nicht hinausgekommen, auch nicht bei den neuen Verzeichnungsrichtlinien der Staatlichen Archive Bayerns. Dort ist folgendes zu lesen: ,,Der Aktenbetreff muss verständlich formuliert werden und kurze, präzise und prägnante Informationen über den Gegenstand des im Akt dokumentierten Verwaltungsverfahrens enthalten. Die Betreffsbildung kann in Anlehnung an den vorhandenen Aktentitel erfolgen, wenn dieser aussagekräftig ist und mit dem Inhalt übereinstimmt. Andernfalls muss der Betreff neu formuliert werden". Der restliche http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Archivalische Zeitschrift de Gruyter

Vom Zettelkasten zur Datenbank. Verzeichnungstätigkeit im Reichsarchiv und im Bayerischen Hauptstaatsarchiv

Archivalische Zeitschrift , Volume 94 (1) – May 1, 2015

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2015 by the
ISSN
0003-9497
eISSN
2194-3826
DOI
10.7788/az-2015-9410
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Abstract

. Verzeichnungstätigkeit im Reichsarchiv und im Bayerischen Hauptstaatsarchiv VON Die Verzeichnung und Bereitstellung von Archivgut ist eine der archivischen Kernaufgaben, die auch ihre feste Verankerung im Bayerischen Archivgesetz hat (Art. 2 Abs. 3). Trotz dieser allgemein anerkannten Tatsache wird über die Ausformung der Erschließung, oder, wie wir im digitalen Zeitalter besser sagen würden, über die Ausformung der zur Beschreibung von Archivgut notwendigen Metadaten, noch immer diskutiert. Ein gewisser Grundkonsens ist zwar durch die Einführung des EAD- bzw. des EAD(DDB)-Standards mittlerweile erreicht, jedoch betrifft dieser eigentlich die Definition der zur Beschreibung des Archivguts notwendigen Datenfelder, womit aber keineswegs eine Aussage getroffen worden ist, wie das zentrale Feld, das Betreffsfeld, inhaltlich belegt werden muss. So ist die archivwissenschaftliche Diskussion über Erarbeitung der ,,W-Fragen" für die Erschließung des Inhalts, also ,,Wer", ,,Wann", ,,Wo" und ,,Was" nicht hinausgekommen, auch nicht bei den neuen Verzeichnungsrichtlinien der Staatlichen Archive Bayerns. Dort ist folgendes zu lesen: ,,Der Aktenbetreff muss verständlich formuliert werden und kurze, präzise und prägnante Informationen über den Gegenstand des im Akt dokumentierten Verwaltungsverfahrens enthalten. Die Betreffsbildung kann in Anlehnung an den vorhandenen Aktentitel erfolgen, wenn dieser aussagekräftig ist und mit dem Inhalt übereinstimmt. Andernfalls muss der Betreff neu formuliert werden". Der restliche

Journal

Archivalische Zeitschriftde Gruyter

Published: May 1, 2015

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