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Vollzugsrecht

Vollzugsrecht Gesellschaftsrechtliche Aufsichtspflichten der Konzernmutter im Verhältnis zu Tochtergesellschaften OWiG § 130 Nur wenn der Tochtergesellschaft von der Konzernmutter Weisungen erteilt werden, die das Handeln der Tochtergesellschaft beeinflussen, und dadurch die Gefahr der Verletzung betriebsbezogener Pflichten begründet wird, besteht im Umfang dieser konkreten Einflussnahme eine gesellschaftsrechtliche Aufsichtspflicht der Konzernmutter. OLG München, Beschl. v. 23.09.2014 ­ 3 Ws 599/14, 3 Ws 600/14 Aus den Gründen: [16] Die Anwendbarkeit des § 130 aufklärung, die danach geboten sein kann, ist ein Gericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auch nicht durch den Grundsatz der summarischen Prüfung im Eilverfahren von vornherein gehindert. Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen. BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 03.12.2013 ­ 2 BvR 2299/13 Aus den Gründen: [1] I. 1. Der Bf. ist in der Sicherungsverwahrung in der JVA Aachen untergebracht. Telefone, die die Untergebr. benutzen können, befinden sich dort allein in den Abteilungsbüros. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens im Sommer 2013, in dem der Bf. beantragt hatte, Telefongespräche mit seinem RA ohne Mithören durch Vollzugsbedienstete führen zu können, erklärte die JVA, dass derzeit geplant http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

Vollzugsrecht

Strafverteidiger , Volume 36 (1) – Feb 1, 2016

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2016 by the
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2016-0105
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Abstract

Gesellschaftsrechtliche Aufsichtspflichten der Konzernmutter im Verhältnis zu Tochtergesellschaften OWiG § 130 Nur wenn der Tochtergesellschaft von der Konzernmutter Weisungen erteilt werden, die das Handeln der Tochtergesellschaft beeinflussen, und dadurch die Gefahr der Verletzung betriebsbezogener Pflichten begründet wird, besteht im Umfang dieser konkreten Einflussnahme eine gesellschaftsrechtliche Aufsichtspflicht der Konzernmutter. OLG München, Beschl. v. 23.09.2014 ­ 3 Ws 599/14, 3 Ws 600/14 Aus den Gründen: [16] Die Anwendbarkeit des § 130 aufklärung, die danach geboten sein kann, ist ein Gericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auch nicht durch den Grundsatz der summarischen Prüfung im Eilverfahren von vornherein gehindert. Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen. BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 03.12.2013 ­ 2 BvR 2299/13 Aus den Gründen: [1] I. 1. Der Bf. ist in der Sicherungsverwahrung in der JVA Aachen untergebracht. Telefone, die die Untergebr. benutzen können, befinden sich dort allein in den Abteilungsbüros. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens im Sommer 2013, in dem der Bf. beantragt hatte, Telefongespräche mit seinem RA ohne Mithören durch Vollzugsbedienstete führen zu können, erklärte die JVA, dass derzeit geplant

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Feb 1, 2016

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