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Verfahrensrecht

Verfahrensrecht StVSTRAFVERTEIDIGERRedaktion:Rechtsanwalt Prof. Dr. Bjærn Gercke, KælnProf. Dr. Matthias Jahn, Frankfurt/M.Rechtsanwalt Prof. Dr. Helmut Pollåhne, BremenVerlag:Wolters Kluwer Deutschland GmbHLuxemburger Str. 44950939 KælnHeft 2/2018 · 38. JahrgangSeiten 69 – 132Annette RoseTel.: 02 21/9 43 73-72 89Fax: 02 21/ 9 43 73-172 89E-Mail: Annette.Rose@wolterskluwer.comEntscheidungenVerfahrensrechtEinspruchseinlegung und Zustellungsvollmacht im Strafbefehlsverfahren gegenauslåndische Beschuldigte ohne festenWohnsitzStPO §§ 132 Abs. 1, 409, 410, 44, 451. Art. 2, Art. 3 Abs. 1 Buchst. c und Art. 6 Abs. 1 und 3der Richtlinie 2012/13/EU des Europåischen Parlamentsund des Rates vom 22.05.2012 çber das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren sind dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaatswie denen der Ausgangsverfahren nicht entgegenstehen,die im Rahmen eines Strafverfahrens vorsehen, dass einBeschuldigter, der in diesem Mitgliedstaat keinen festenAufenthalt hat und weder dort noch in seinem Herkunftsmitgliedstaat einen festen Wohnsitz hat, fçr die Zustellung eines an ihn gerichteten Strafbefehls einen Zustellungsbevollmåchtigten zu benennen hat und dass dieFrist fçr einen Einspruch gegen den Strafbefehl – bevordieser vollstreckbar wird – ab der Zustellung des Strafbefehls an diesen Bevollmåchtigten låuft.2. Art. 6 der Richtlinie 2012/13/EU verlangt jedoch, dassbei der Vollstreckung des Strafbefehls die betroffene Person, sobald sie von dem Strafbefehl tatsåchlich Kenntniserlangt hat, in die gleiche Lage versetzt wird, als sei ihrder Strafbefehl persænlich zugestellt http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

Verfahrensrecht

Strafverteidiger , Volume 38 (2): 12 – Feb 1, 2018

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright by Wolters Kluwer
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2018-0203
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Abstract

StVSTRAFVERTEIDIGERRedaktion:Rechtsanwalt Prof. Dr. Bjærn Gercke, KælnProf. Dr. Matthias Jahn, Frankfurt/M.Rechtsanwalt Prof. Dr. Helmut Pollåhne, BremenVerlag:Wolters Kluwer Deutschland GmbHLuxemburger Str. 44950939 KælnHeft 2/2018 · 38. JahrgangSeiten 69 – 132Annette RoseTel.: 02 21/9 43 73-72 89Fax: 02 21/ 9 43 73-172 89E-Mail: Annette.Rose@wolterskluwer.comEntscheidungenVerfahrensrechtEinspruchseinlegung und Zustellungsvollmacht im Strafbefehlsverfahren gegenauslåndische Beschuldigte ohne festenWohnsitzStPO §§ 132 Abs. 1, 409, 410, 44, 451. Art. 2, Art. 3 Abs. 1 Buchst. c und Art. 6 Abs. 1 und 3der Richtlinie 2012/13/EU des Europåischen Parlamentsund des Rates vom 22.05.2012 çber das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren sind dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaatswie denen der Ausgangsverfahren nicht entgegenstehen,die im Rahmen eines Strafverfahrens vorsehen, dass einBeschuldigter, der in diesem Mitgliedstaat keinen festenAufenthalt hat und weder dort noch in seinem Herkunftsmitgliedstaat einen festen Wohnsitz hat, fçr die Zustellung eines an ihn gerichteten Strafbefehls einen Zustellungsbevollmåchtigten zu benennen hat und dass dieFrist fçr einen Einspruch gegen den Strafbefehl – bevordieser vollstreckbar wird – ab der Zustellung des Strafbefehls an diesen Bevollmåchtigten låuft.2. Art. 6 der Richtlinie 2012/13/EU verlangt jedoch, dassbei der Vollstreckung des Strafbefehls die betroffene Person, sobald sie von dem Strafbefehl tatsåchlich Kenntniserlangt hat, in die gleiche Lage versetzt wird, als sei ihrder Strafbefehl persænlich zugestellt

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Feb 1, 2018

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