Get 20M+ Full-Text Papers For Less Than $1.50/day. Start a 14-Day Trial for You or Your Team.

Learn More →

Strafrecht

Strafrecht Entscheidungen Anmerkung Lis Die landgerichtlichen Beschwerdekammern in Hamburg und Mannheim entschieden zudem über die Beschlagnahmefreiheit jener Unterlagen, die ebenfalls im Gewahrsam der beauftragten Rechtsanwälte lagerten. Während das LG Mannheim den Beschlagnahmeschutz über § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO unter Berücksichtigung des damals neu gefassten § 160a StPO, wonach die geschützte Berufsgruppe um die Rechtsanwälte erweitert wurde, bestätigte,25 hielt das LG Hamburg in seinem knapp zwei Jahre früher erschienenen Beschluss die Beschlagnahme für rechtmäßig. Die Argumentation des LG Hamburg folgte einer restriktiven Auffassung, wonach der Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StPO vielfach auf die Beziehung des Beschuldigten zu seinem Verteidiger in einem gegen ihn geführten Verfahren reduziert wird.26 Danach soll die Beweisgewinnung bei einem Dritten auch dann zulässig sein, wenn es sich um Beweisobjekte handelt, die aus einem Vertrauensverhältnis eines im konkreten Verfahren nichtbeschuldigten Dritten zu seinem zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger stammen, die aber in einem gegen den Dritten geführten Verfahren vor Beschlagnahme geschützt wären.27 Diese enge, zu Recht kritisierte28 Auffassung dürfte so nicht mehr zu halten sein. Das LG Braunschweig hat zutreffend aufgeführt, dass die Beschlagnahme beim Unternehmen in der Rolle eines Nichtbeschuldigten auch dann unzulässig ist, wenn Erkenntnisse betroffen sind, die straf- oder http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

Strafrecht

Strafverteidiger , Volume 36 (6) – May 1, 2016

Loading next page...
 
/lp/de-gruyter/strafrecht-E9YOlDL6qB
Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2016 by the
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2016-0605
Publisher site
See Article on Publisher Site

Abstract

Entscheidungen Anmerkung Lis Die landgerichtlichen Beschwerdekammern in Hamburg und Mannheim entschieden zudem über die Beschlagnahmefreiheit jener Unterlagen, die ebenfalls im Gewahrsam der beauftragten Rechtsanwälte lagerten. Während das LG Mannheim den Beschlagnahmeschutz über § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO unter Berücksichtigung des damals neu gefassten § 160a StPO, wonach die geschützte Berufsgruppe um die Rechtsanwälte erweitert wurde, bestätigte,25 hielt das LG Hamburg in seinem knapp zwei Jahre früher erschienenen Beschluss die Beschlagnahme für rechtmäßig. Die Argumentation des LG Hamburg folgte einer restriktiven Auffassung, wonach der Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StPO vielfach auf die Beziehung des Beschuldigten zu seinem Verteidiger in einem gegen ihn geführten Verfahren reduziert wird.26 Danach soll die Beweisgewinnung bei einem Dritten auch dann zulässig sein, wenn es sich um Beweisobjekte handelt, die aus einem Vertrauensverhältnis eines im konkreten Verfahren nichtbeschuldigten Dritten zu seinem zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger stammen, die aber in einem gegen den Dritten geführten Verfahren vor Beschlagnahme geschützt wären.27 Diese enge, zu Recht kritisierte28 Auffassung dürfte so nicht mehr zu halten sein. Das LG Braunschweig hat zutreffend aufgeführt, dass die Beschlagnahme beim Unternehmen in der Rolle eines Nichtbeschuldigten auch dann unzulässig ist, wenn Erkenntnisse betroffen sind, die straf- oder

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: May 1, 2016

There are no references for this article.