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Rechtfertigung bei Einreisedelikten

Rechtfertigung bei Einreisedelikten F. Ergebnis Der Wortlaut des § 187 GVG gençgt den Anforderungen der Richtlinie nicht. Allerdings kann die Vorschrift in richtlinienkonformer Weise ausgelegt werden, um die in Art. 3 Abs. 2, 6 genannten und weitere Unterlagen miteinzubeziehen. Unterbleibt eine richtlinienkonforme Auslegung seitens des Gerichts, kænnen die Ansprçche auf Ûbersetzung der explizit bezeichneten Unterlagen auch unmittelbar auf die Richtlinie gestçtzt werden. Wird die Ûbersetzung zu Unrecht verweigert, kommt in diesen Fållen auch ein Staatshaftungsanspruch in Betracht. ­ zugleich Besprechung von OLG Bamberg, Urt. v. 24.09.2014 ­ 3 Ss 59/13, StV 2015, 358 (in diesem Heft) ­ Wiss. Mit. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M. (EUI), Bremen Flçchtlinge aus Bçrgerkriegsgebieten, politisch Verfolgte und schutzsuchende Personen haben in der Regel nicht die Mæglichkeit, mit ordnungsgemåßen Reisepapieren ausgestattet eine organisierte Flucht anzutreten. Auf lebensgefåhrlichen Routen sind sie zum Vertrauen in ihnen unbekannte Helferinnen und Helfer gezwungen und kænnen regelmåßig auf legalem Wege weder das eigene Territorium verlassen noch in langwierigen Verfahren ein Visum erwerben, bevor sie ihre Flucht antreten. Flucht bedeutet, sich existenzieller Gefahren auszusetzen, um existenziellen Gefahren zu entrinnen. Den Vertragsparteien ­ darunter Deutschland ­ der Genfer Flçchtlingskonvention (GFK) war dies bewusst. Damit der Flçchtlingsschutz und das refoulement-Verbot nicht http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2015 by the
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2015-0609
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Abstract

F. Ergebnis Der Wortlaut des § 187 GVG gençgt den Anforderungen der Richtlinie nicht. Allerdings kann die Vorschrift in richtlinienkonformer Weise ausgelegt werden, um die in Art. 3 Abs. 2, 6 genannten und weitere Unterlagen miteinzubeziehen. Unterbleibt eine richtlinienkonforme Auslegung seitens des Gerichts, kænnen die Ansprçche auf Ûbersetzung der explizit bezeichneten Unterlagen auch unmittelbar auf die Richtlinie gestçtzt werden. Wird die Ûbersetzung zu Unrecht verweigert, kommt in diesen Fållen auch ein Staatshaftungsanspruch in Betracht. ­ zugleich Besprechung von OLG Bamberg, Urt. v. 24.09.2014 ­ 3 Ss 59/13, StV 2015, 358 (in diesem Heft) ­ Wiss. Mit. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M. (EUI), Bremen Flçchtlinge aus Bçrgerkriegsgebieten, politisch Verfolgte und schutzsuchende Personen haben in der Regel nicht die Mæglichkeit, mit ordnungsgemåßen Reisepapieren ausgestattet eine organisierte Flucht anzutreten. Auf lebensgefåhrlichen Routen sind sie zum Vertrauen in ihnen unbekannte Helferinnen und Helfer gezwungen und kænnen regelmåßig auf legalem Wege weder das eigene Territorium verlassen noch in langwierigen Verfahren ein Visum erwerben, bevor sie ihre Flucht antreten. Flucht bedeutet, sich existenzieller Gefahren auszusetzen, um existenziellen Gefahren zu entrinnen. Den Vertragsparteien ­ darunter Deutschland ­ der Genfer Flçchtlingskonvention (GFK) war dies bewusst. Damit der Flçchtlingsschutz und das refoulement-Verbot nicht

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Jun 1, 2015

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