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Paas, Susanne Karoline, Das bewegliche System. Zur Karriere einer juristischen Denkfigur (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 117)

Paas, Susanne Karoline, Das bewegliche System. Zur Karriere einer juristischen Denkfigur (=... Von einem beweglichen System spricht man bekanntlich, wenn die Voraussetzungen für eine Rechtsfolge nicht in subsumierbaren festen Tatbestandsmerkmalen bestehen, sondern, wie bei der freien Beweiswürdigung, in einer begrenzten Zahl abstufbarer und unter Umständen verzichtbarer Kriterien, zwischen denen im konkreten Fall abzuwägen ist. Als Entdecker der Theorie des beweglichen Systems gilt der Grazer Zivilrechtsdogmatiker Walter Wilburg (1905–1991). Er hat seine Überlegungen in Schriften von 1941, 1950 und 1964 entwickelt. Susanne Karoline Paas geht in ihrer Kölner, von Hans-Peter Haferkamp betreuten, Dissertation drei Fragen nach, nämlich, ob Wilburgs bewegliches System eine ‚Entdeckung‘ ist, ob es typisch nationalsozialistisch ist und wie es sich von späteren Deutungen unterscheidet (17).Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass es in der Jurisprudenz des späten 20. Jahrhunderts vor allem zwei unterschiedliche Ansichten über das bewegliche System gibt, eine von Claus-Wilhelm Canaris, der es in den Rahmen der Systembildung durch Prinzipien stellt, und eine von Franz Bydlinski, der es als ‚Methodenkonzept‘ der ‚Wertungsjurisprudenz‘ versteht. Was Wilburg nun aber wirklich gemeint und geleistet hat, will Paas ermitteln, indem sie ‚im Krebsgang‘ von seinen Nachkriegsschriften zum Ursprung 1941 zurückgeht. Das scheint mir kein besonders glückliches Verfahren zu sein, da sich Wilburgs Arbeiten von 1950 und 1964 nur auf der Grundlage der Ursprungsschrift http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung de Gruyter

Paas, Susanne Karoline, Das bewegliche System. Zur Karriere einer juristischen Denkfigur (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 117)

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Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2022 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
ISSN
0323-4045
eISSN
2304-4861
DOI
10.1515/zrgg-2022-0048
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Abstract

Von einem beweglichen System spricht man bekanntlich, wenn die Voraussetzungen für eine Rechtsfolge nicht in subsumierbaren festen Tatbestandsmerkmalen bestehen, sondern, wie bei der freien Beweiswürdigung, in einer begrenzten Zahl abstufbarer und unter Umständen verzichtbarer Kriterien, zwischen denen im konkreten Fall abzuwägen ist. Als Entdecker der Theorie des beweglichen Systems gilt der Grazer Zivilrechtsdogmatiker Walter Wilburg (1905–1991). Er hat seine Überlegungen in Schriften von 1941, 1950 und 1964 entwickelt. Susanne Karoline Paas geht in ihrer Kölner, von Hans-Peter Haferkamp betreuten, Dissertation drei Fragen nach, nämlich, ob Wilburgs bewegliches System eine ‚Entdeckung‘ ist, ob es typisch nationalsozialistisch ist und wie es sich von späteren Deutungen unterscheidet (17).Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass es in der Jurisprudenz des späten 20. Jahrhunderts vor allem zwei unterschiedliche Ansichten über das bewegliche System gibt, eine von Claus-Wilhelm Canaris, der es in den Rahmen der Systembildung durch Prinzipien stellt, und eine von Franz Bydlinski, der es als ‚Methodenkonzept‘ der ‚Wertungsjurisprudenz‘ versteht. Was Wilburg nun aber wirklich gemeint und geleistet hat, will Paas ermitteln, indem sie ‚im Krebsgang‘ von seinen Nachkriegsschriften zum Ursprung 1941 zurückgeht. Das scheint mir kein besonders glückliches Verfahren zu sein, da sich Wilburgs Arbeiten von 1950 und 1964 nur auf der Grundlage der Ursprungsschrift

Journal

Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilungde Gruyter

Published: Jul 1, 2022

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