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Nachruf

Nachruf Die Redaktion des Strafverteidiger trauert um unser langjåhriges Beiratsmitglied Prof. Dr. Herbert Jåger (14.05.1928 ­ 11.12.2014) Dass professionelle Strafrechtler die Neigung haben und ihr auch nachgeben, ihr berufliches Engagement gerade dort enden zu lassen, wo Fragen der menschlichen Beurteilung im großen Stil beginnen, ist eine gelåufige Beobachtung. Immer gibt es aber auch Ausnahmen: Gelehrte und Praktiker, die die Trågheit des Herzens çberwinden angesichts der ganz entsetzlichen Verbrechen, auch der Staaten, und der unendlichen Tiefe und Verzweigtheit der Motive. Und weiter: Sanktionslos bleibende schwere Versçndigungen des Souveråns gehen Hand in Hand mit legitimationslosen Kriminalisierungen, die ihrerseits ebenfalls einem Tabu unterliegen. Herbert Jåger muss diese Probleme der Ausgrenzung frçh wahrgenommen haben, denn ganz konsequent entsteht einmal ein Werk der Entlarvung im modernen Verfassungsrecht nicht mehr vertretbaren Bestrafungen ­ Strafgesetzgebung und Rechtsgçterschutz bei den Sittlichkeitsdelikten (1957, Doktorarbeit) ­ , und zum anderen ein Werk, das große Komplexe unterlassener Kriminalisierung ans Licht zieht, die Verbrechen unter totalitårer Herrschaft (1967, Habilitationsschrift). Schnell erreicht Jåger der Ruf nach Gießen, der ersten Ståtte seines nun mit ganzer Kraft die beiden Linien verfolgenden kriminalpolitischen Wirkens. Er vermeidet dabei jede Ablenkung durch den »gewæhnlichen« Lehrstoff ­ unerachtet strengster akademischer Pflichterfçllung ­ und entfaltet auf diese Weise einen http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2015 by the
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2015-0201
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Abstract

Die Redaktion des Strafverteidiger trauert um unser langjåhriges Beiratsmitglied Prof. Dr. Herbert Jåger (14.05.1928 ­ 11.12.2014) Dass professionelle Strafrechtler die Neigung haben und ihr auch nachgeben, ihr berufliches Engagement gerade dort enden zu lassen, wo Fragen der menschlichen Beurteilung im großen Stil beginnen, ist eine gelåufige Beobachtung. Immer gibt es aber auch Ausnahmen: Gelehrte und Praktiker, die die Trågheit des Herzens çberwinden angesichts der ganz entsetzlichen Verbrechen, auch der Staaten, und der unendlichen Tiefe und Verzweigtheit der Motive. Und weiter: Sanktionslos bleibende schwere Versçndigungen des Souveråns gehen Hand in Hand mit legitimationslosen Kriminalisierungen, die ihrerseits ebenfalls einem Tabu unterliegen. Herbert Jåger muss diese Probleme der Ausgrenzung frçh wahrgenommen haben, denn ganz konsequent entsteht einmal ein Werk der Entlarvung im modernen Verfassungsrecht nicht mehr vertretbaren Bestrafungen ­ Strafgesetzgebung und Rechtsgçterschutz bei den Sittlichkeitsdelikten (1957, Doktorarbeit) ­ , und zum anderen ein Werk, das große Komplexe unterlassener Kriminalisierung ans Licht zieht, die Verbrechen unter totalitårer Herrschaft (1967, Habilitationsschrift). Schnell erreicht Jåger der Ruf nach Gießen, der ersten Ståtte seines nun mit ganzer Kraft die beiden Linien verfolgenden kriminalpolitischen Wirkens. Er vermeidet dabei jede Ablenkung durch den »gewæhnlichen« Lehrstoff ­ unerachtet strengster akademischer Pflichterfçllung ­ und entfaltet auf diese Weise einen

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Feb 1, 2015

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