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Mindestbedingungen einer effektiven Verteidigung in transnationalen europäischen Strafverfahren

Mindestbedingungen einer effektiven Verteidigung in transnationalen europäischen Strafverfahren Aufsatz Mindestbedingungen einer effektiven Verteidigung in transnationalen europäischen Strafverfahren Professor Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann, LMU München A. Überblick I. Als ich vor vier Jahren die Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet des Strafverfahrensrechts Revue passieren ließ, musste ich von einer »Verlustliste der Verteidigung« sprechen, weil zwar die Stellung der Strafverfolgungsbehörden bei grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren erheblich verstärkt worden, eine entsprechende Ausbalancierung durch Verbesserung der Verteidigungsmöglichkeiten aber nur in bescheidenem Umfang erfolgt war.1 Die sog. »Straßenkarte von Stockholm«, die im Jahre 2009 vom Rat beschlossen war2 und hierfür den Weg weisen würde, hatte sich angesichts des gemächlichen Tempos und des geringen Gewichts der zu Gunsten der Rechtsstellung des Beschuldigten ergriffenen Maßnahmen eher nur als eine Wanderkarte erwiesen. Inzwischen ist die Europäische Kommission der Auffassung, diesen von ihr im Prinzip eingeräumten Befund kompensiert und durch bereits verabschiedete3 sowie drei weitere von ihr vorgeschlagene neue Rechtsinstrumente und zwei Empfehlungen eine weitgehende Konsolidierung (=Verbesserung) der Verteidigungsposition konzipiert zu haben.4 Dem hat jedoch schon das Europäische Parlament widersprochen, indem es in dem (kritischen) Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres pp. zu dem Vorschlag des ersten Instruments (Richtlinie zur Stärkung der Unschuldsvermutung pp.) eine ganze Reihe von Verbesserungen angemahnt hat.5 http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

Mindestbedingungen einer effektiven Verteidigung in transnationalen europäischen Strafverfahren

Strafverteidiger , Volume 36 (3) – Mar 1, 2016

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2016 by the
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2016-0307
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Abstract

Aufsatz Mindestbedingungen einer effektiven Verteidigung in transnationalen europäischen Strafverfahren Professor Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann, LMU München A. Überblick I. Als ich vor vier Jahren die Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet des Strafverfahrensrechts Revue passieren ließ, musste ich von einer »Verlustliste der Verteidigung« sprechen, weil zwar die Stellung der Strafverfolgungsbehörden bei grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren erheblich verstärkt worden, eine entsprechende Ausbalancierung durch Verbesserung der Verteidigungsmöglichkeiten aber nur in bescheidenem Umfang erfolgt war.1 Die sog. »Straßenkarte von Stockholm«, die im Jahre 2009 vom Rat beschlossen war2 und hierfür den Weg weisen würde, hatte sich angesichts des gemächlichen Tempos und des geringen Gewichts der zu Gunsten der Rechtsstellung des Beschuldigten ergriffenen Maßnahmen eher nur als eine Wanderkarte erwiesen. Inzwischen ist die Europäische Kommission der Auffassung, diesen von ihr im Prinzip eingeräumten Befund kompensiert und durch bereits verabschiedete3 sowie drei weitere von ihr vorgeschlagene neue Rechtsinstrumente und zwei Empfehlungen eine weitgehende Konsolidierung (=Verbesserung) der Verteidigungsposition konzipiert zu haben.4 Dem hat jedoch schon das Europäische Parlament widersprochen, indem es in dem (kritischen) Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres pp. zu dem Vorschlag des ersten Instruments (Richtlinie zur Stärkung der Unschuldsvermutung pp.) eine ganze Reihe von Verbesserungen angemahnt hat.5

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Mar 1, 2016

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