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Methodenfragen der Romanistik im Wandel. Paul Koschakers Vermächtnis 80 Jahre nach seiner Krisenschrift, hg. v. Tommaso Beggio/Aleksander Grebieniow

Methodenfragen der Romanistik im Wandel. Paul Koschakers Vermächtnis 80 Jahre nach seiner... I. Ignacy Koschembahr-Łyskowski (1864–1945) war ein Juraprofessor mit durchaus ungewöhnlicher Karriere. Geboren in Westpommern, erhielt er seine juristische Ausbildung an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin. Seine Dissertation verfasste er über Zusammenschlüsse von Menschen niederen Standes (collegia tenuiorum; Theodor Mommsen hatte als erster vermutet, dass es sich funktional um Sterbekassen handelte). 1893 erschien eine weitere Monographie, die offenbar als Grundlage einer Habilitation dienen sollte, über die Theorie der Exzeptionen nach klassischem römischem Recht. Bevor diese abgeschlossen war, wurde Koschembahr-Łyskowski jedoch an die Universität Freiburg im Üechtland berufen, die 1889 als erste katholische Hochschule der Schweiz und gleichzeitig als zweisprachige Institution gegründet worden war. Von 1895 bis 1900 bekleidete er dort die deutschsprachige Professur für römisches und gemeines Recht, zunächst als Extraordinarius, dann als Ordinarius. Im Jahre 1900 nahm Koschembahr-Łyskowski einen Ruf auf den Lehrstuhl für römisches Recht an der Universität Lemberg in Galizien an, damals Teil der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie. Dort blieb er bis 1915, als er an die Universität Warschau wechselte. In Warschau war er Rektor und beteiligte sich, unter anderem, an den Arbeiten zur Kodifikation des polnischen Privatrechts. Er verstarb als Emeritus in den letzten Wochen des Zweiten Weltkriegs in der Nähe von Warschau.Die beiden erwähnten Monographien Koschembahr-Łyskowskis waren rein http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2022 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
ISSN
0323-4045
eISSN
2304-4861
DOI
10.1515/zrgg-2022-0044
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Abstract

I. Ignacy Koschembahr-Łyskowski (1864–1945) war ein Juraprofessor mit durchaus ungewöhnlicher Karriere. Geboren in Westpommern, erhielt er seine juristische Ausbildung an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin. Seine Dissertation verfasste er über Zusammenschlüsse von Menschen niederen Standes (collegia tenuiorum; Theodor Mommsen hatte als erster vermutet, dass es sich funktional um Sterbekassen handelte). 1893 erschien eine weitere Monographie, die offenbar als Grundlage einer Habilitation dienen sollte, über die Theorie der Exzeptionen nach klassischem römischem Recht. Bevor diese abgeschlossen war, wurde Koschembahr-Łyskowski jedoch an die Universität Freiburg im Üechtland berufen, die 1889 als erste katholische Hochschule der Schweiz und gleichzeitig als zweisprachige Institution gegründet worden war. Von 1895 bis 1900 bekleidete er dort die deutschsprachige Professur für römisches und gemeines Recht, zunächst als Extraordinarius, dann als Ordinarius. Im Jahre 1900 nahm Koschembahr-Łyskowski einen Ruf auf den Lehrstuhl für römisches Recht an der Universität Lemberg in Galizien an, damals Teil der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie. Dort blieb er bis 1915, als er an die Universität Warschau wechselte. In Warschau war er Rektor und beteiligte sich, unter anderem, an den Arbeiten zur Kodifikation des polnischen Privatrechts. Er verstarb als Emeritus in den letzten Wochen des Zweiten Weltkriegs in der Nähe von Warschau.Die beiden erwähnten Monographien Koschembahr-Łyskowskis waren rein

Journal

Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilungde Gruyter

Published: Jul 1, 2022

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