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»Konfessionalität« des Religionsunterrichts?

»Konfessionalität« des Religionsunterrichts? Thema: Religiöse Heterogenität als Herausforderung Wandlungen des Begriffs im Kontext religiöser Heterogenität Antonia Lüdtke / Uta Pohl-Patalong Zusammenfassung Der Terminus »Konfessionalität« ist in Bezug auf den Religionsunterricht nicht mehr selbst- erklärend. Wurde er im ursprünglichen historischen Kontext eher material bestimmt, so ist gegenwärtig im Angesicht wachsender religiöser Heterogenität ein gewandeltes Verständnis des Begriffs festzustellen. So wird Konfessionalität aktuell vielmehr als ein dynamisches Prin- zip wahrgenommen, welches in religionspädagogischen Diskursen durch bestimmte Aspekte inhaltlich gefüllt wird, aber dennoch als Suchbewegung zu charakterisieren ist. 1. »Konfessioneller« Religionsunterricht als Produkt historischer Umstände Dass der Religionsunterricht in den meisten deutschen Bundesländern »konfessionell« organisiert ist, beruft sich rechtlich auf die Formulierung in Art. 7,3 des Grundgesetzes, die regelt, dass der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen »in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften« erteilt wird. Diese Festlegung von 1949 nimmt eine Formulierung des Art. 149 der »Weimarer Reichsverfassung« vom 11. August 1919 auf. Mit dieser Konstruktion wurde damals einerseits der Tatsache Rechnung getragen, dass die religiöse Landschaft in Deutschland seit der Reformation von zwei großen Kirchen geprägt war, die traditionell eine starke Stellung besaßen. Andererseits wurde damit das mit der Weimarer Republik verbundene Ende des Staatskirchensystems so bearbeitet, dass der Staat selbst religiös neutral bleiben, jedoch http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Praktische Theologie de Gruyter

»Konfessionalität« des Religionsunterrichts?

Praktische Theologie , Volume 53 (2): 7 – Mar 1, 2018

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Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2018 by Gütersloher Verlagshaus
ISSN
0946-3518
eISSN
2198-0462
DOI
10.14315/prth-2018-530206
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Abstract

Thema: Religiöse Heterogenität als Herausforderung Wandlungen des Begriffs im Kontext religiöser Heterogenität Antonia Lüdtke / Uta Pohl-Patalong Zusammenfassung Der Terminus »Konfessionalität« ist in Bezug auf den Religionsunterricht nicht mehr selbst- erklärend. Wurde er im ursprünglichen historischen Kontext eher material bestimmt, so ist gegenwärtig im Angesicht wachsender religiöser Heterogenität ein gewandeltes Verständnis des Begriffs festzustellen. So wird Konfessionalität aktuell vielmehr als ein dynamisches Prin- zip wahrgenommen, welches in religionspädagogischen Diskursen durch bestimmte Aspekte inhaltlich gefüllt wird, aber dennoch als Suchbewegung zu charakterisieren ist. 1. »Konfessioneller« Religionsunterricht als Produkt historischer Umstände Dass der Religionsunterricht in den meisten deutschen Bundesländern »konfessionell« organisiert ist, beruft sich rechtlich auf die Formulierung in Art. 7,3 des Grundgesetzes, die regelt, dass der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen »in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften« erteilt wird. Diese Festlegung von 1949 nimmt eine Formulierung des Art. 149 der »Weimarer Reichsverfassung« vom 11. August 1919 auf. Mit dieser Konstruktion wurde damals einerseits der Tatsache Rechnung getragen, dass die religiöse Landschaft in Deutschland seit der Reformation von zwei großen Kirchen geprägt war, die traditionell eine starke Stellung besaßen. Andererseits wurde damit das mit der Weimarer Republik verbundene Ende des Staatskirchensystems so bearbeitet, dass der Staat selbst religiös neutral bleiben, jedoch

Journal

Praktische Theologiede Gruyter

Published: Mar 1, 2018

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