Access the full text.
Sign up today, get DeepDyve free for 14 days.
Irrungen und Wirrungen der »Hasskriminalitåt« Zum strafprozessualen Umgang mit dem neuen § 46 Abs. 2 S. 2 StGB Wiss. Mit. David Jungbluth, Tçbingen1 A. Einleitung Nachdem die Existenz einer Terrorgruppe namens »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) bekannt sowie die Erkenntnis gewonnen worden war, dass diese rechtsterroristische Vereinigung in einem Zeitraum von beinahe vierzehn Jahren Straftaten schwerster Art und Weise begehen konnte, ohne dass hiergegen von Seiten der staatlichen Sicherheitsbehærden effektiv vorgegangen wurde, richtete der Deutsche Bundestag einen sogenannten »NSU-Untersuchungsausschuss« ein. Dessen Abschlussbericht2 kam zu dem Ergebnis, dass evidente Mångel in der Verfolgung der Straftaten des Nationalsozialistischen Untergrundes zu verzeichnen waren nota bene sowohl auf Seiten der Polizei als auch der Justiz. Gleiches wurde auch fçr den Bereich des Verfassungsschutzes konstatiert.3 Der Untersuchungsausschuss sprach daher fraktionsçbergreifend die Empfehlung aus, Reformen gerade auch im Bereich der Strafverfolgung dringend zu verwirklichen.4 Im Anschluss an diese Empfehlung hat der Bundestag mit Zustimmung des Bunderats5 einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung unveråndert çbernommen und das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses6 erlassen, welcher u.a. eine Novellierung des § 46 Abs. 2 StGB zum Inhalt hat. Die Neuregelung ist gem. Art. 3 des Gesetzes am 01.08.2015 in Kraft getreten. Ziel des nachfolgenden Beitrags ist es
Strafverteidiger – de Gruyter
Published: Sep 1, 2015
Read and print from thousands of top scholarly journals.
Already have an account? Log in
Bookmark this article. You can see your Bookmarks on your DeepDyve Library.
To save an article, log in first, or sign up for a DeepDyve account if you don’t already have one.
Copy and paste the desired citation format or use the link below to download a file formatted for EndNote
Access the full text.
Sign up today, get DeepDyve free for 14 days.
All DeepDyve websites use cookies to improve your online experience. They were placed on your computer when you launched this website. You can change your cookie settings through your browser.