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Hubert Seliger, Politische Anwälte? Die Verteidiger der Nürnberger Prozesse

Hubert Seliger, Politische Anwälte? Die Verteidiger der Nürnberger Prozesse AufsåtzeSchlothauer · Neuregelung der Pflichtverteidigung- Nicht minder problematisch ist – insbesondere bei richterlichen Zeugenvernehmungen – die Gewåhrleistung einersachgerechten Mitwirkung des Verteidigers an der Vernehmung. Denn diese setzt voraus, dass zunåchst die Mæglichkeit der Akteneinsicht und der sich daran anschließendenBesprechung mit dem Beschuldigten besteht. Nur unterdieser Voraussetzung kann der Verteidiger in der Vernehmung von seinem Fragerecht sinnvoll Gebrauch machen.19- Weiterhin mçssen Regelungen geschaffen werden, die dieAnwesenheit des beigeordneten Verteidigers anlåsslich derrichterlichen Vernehmung sicherstellen. Das gilt jedenfallsdann, wenn das Institut der notwendigen Verteidigungweiterhin unter der Regie des Staates und nicht in Formeiner Prozesskostenhilfe betrieben wird, die den Beschuldigten nur von den Kosten einer von ihm selbst zu organisierenden Verteidigung freistellt.Der Gesetzgeber ist aufgerufen, die sog. Legal Aid-RichtlinieEU 2016/1919 des Europåischen Parlaments und des Ratesbis zum 25.05.2019 umzusetzen (Art. 12 Abs. 1). Damitwird das Institut der notwendigen Verteidigung insgesamtauf den Prçfstand zu stellen sein. In diesem Rahmen werdenauch die Læsungen zu entwickeln sein, die den durch dieNeuregelung des § 141 Abs. 3 StPO geschaffenen Folgeproblemen Rechnung tragen.19 Siehe BGHSt 46, 96 = StV 2000, 593 (596).RezensionHubert Seliger, Politische Anwålte? Die Verteidiger derNçrnberger Prozesse, Baden-Baden [Nomos] 2016, 621 S.,128,00 EuroA. Ein Prolog: Oscar fçr Anwalt RolfeIm Jahre 1962 erhielt ein Verteidiger aus den http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

Hubert Seliger, Politische Anwälte? Die Verteidiger der Nürnberger Prozesse

Strafverteidiger , Volume 37 (8): 4 – Apr 25, 2017

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright by Wolters Kluwer
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2017-0809
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Abstract

AufsåtzeSchlothauer · Neuregelung der Pflichtverteidigung- Nicht minder problematisch ist – insbesondere bei richterlichen Zeugenvernehmungen – die Gewåhrleistung einersachgerechten Mitwirkung des Verteidigers an der Vernehmung. Denn diese setzt voraus, dass zunåchst die Mæglichkeit der Akteneinsicht und der sich daran anschließendenBesprechung mit dem Beschuldigten besteht. Nur unterdieser Voraussetzung kann der Verteidiger in der Vernehmung von seinem Fragerecht sinnvoll Gebrauch machen.19- Weiterhin mçssen Regelungen geschaffen werden, die dieAnwesenheit des beigeordneten Verteidigers anlåsslich derrichterlichen Vernehmung sicherstellen. Das gilt jedenfallsdann, wenn das Institut der notwendigen Verteidigungweiterhin unter der Regie des Staates und nicht in Formeiner Prozesskostenhilfe betrieben wird, die den Beschuldigten nur von den Kosten einer von ihm selbst zu organisierenden Verteidigung freistellt.Der Gesetzgeber ist aufgerufen, die sog. Legal Aid-RichtlinieEU 2016/1919 des Europåischen Parlaments und des Ratesbis zum 25.05.2019 umzusetzen (Art. 12 Abs. 1). Damitwird das Institut der notwendigen Verteidigung insgesamtauf den Prçfstand zu stellen sein. In diesem Rahmen werdenauch die Læsungen zu entwickeln sein, die den durch dieNeuregelung des § 141 Abs. 3 StPO geschaffenen Folgeproblemen Rechnung tragen.19 Siehe BGHSt 46, 96 = StV 2000, 593 (596).RezensionHubert Seliger, Politische Anwålte? Die Verteidiger derNçrnberger Prozesse, Baden-Baden [Nomos] 2016, 621 S.,128,00 EuroA. Ein Prolog: Oscar fçr Anwalt RolfeIm Jahre 1962 erhielt ein Verteidiger aus den

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Apr 25, 2017

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