Get 20M+ Full-Text Papers For Less Than $1.50/day. Start a 14-Day Trial for You or Your Team.

Learn More →

Hilliger, Fedja Alexander, Das Rechtsdenken Karl Bindings und die „Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ (= Schriften zur Rechtsgeschichte 182)

Hilliger, Fedja Alexander, Das Rechtsdenken Karl Bindings und die „Freigabe der Vernichtung... Karl Binding (1841–1920) galt zu seinen Lebzeiten als einer der bedeutendsten deutschen Strafrechtswissenschaftler, dessen vornehmlich in Form von Hand- und Lehrbüchern veröffentlichte Beiträge zur Strafrechtsdogmatik und zur Normenlehre zwar niemals unumstritten waren, doch von seinen Kollegen überaus ernst genommen und dementsprechend intensiv diskutiert wurden. Ein Jahrhundert nach seinem Tod wäre Binding gleichwohl nur mehr wenigen Rechtshistorikern bekannt, hätte er nicht gegen Ende seines Lebens eine kleine Schrift verfasst, die 1920 posthum gemeinsam mit einem Beitrag des damals bekannten Psychiaters Alfred Hoche unter dem Titel „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ gedruckt wurde. Sei es zu Recht oder zu Unrecht: Seit 1945 ist Bindings Name untrennbar mit dem rund zwei Jahrzehnte nach Erscheinen dieser Schrift begonnenen nationalsozialistischen Mord an körperlich und/oder geistig behinderten Menschen verbunden. Binding starb zwar bereits 1920, als Hitler in München seine ersten Reden hielt, doch gelten er und Hoche als Vordenker der ‚NS-Euthanasie‘, zumal die beiden den fatalen Begriff „lebensunwertes Leben“ kreiert haben sollen.Es ist heute im Zeitalter der Political Correctness zur Regel geworden, dass das Lebenswerk eines Menschen, der nur irgendwie mit dem NS-Regime in Berührung kam, wofür schon die zugeschriebene Rolle eines geistigen Wegbereiters genügt, nahezu ausschließlich unter diesem Aspekt beurteilt und alles Übrige http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung de Gruyter

Hilliger, Fedja Alexander, Das Rechtsdenken Karl Bindings und die „Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ (= Schriften zur Rechtsgeschichte 182)

Loading next page...
 
/lp/de-gruyter/hilliger-fedja-alexander-das-rechtsdenken-karl-bindings-und-die-Udw9lBNxdt
Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2022 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
ISSN
0323-4045
eISSN
2304-4861
DOI
10.1515/zrgg-2022-0033
Publisher site
See Article on Publisher Site

Abstract

Karl Binding (1841–1920) galt zu seinen Lebzeiten als einer der bedeutendsten deutschen Strafrechtswissenschaftler, dessen vornehmlich in Form von Hand- und Lehrbüchern veröffentlichte Beiträge zur Strafrechtsdogmatik und zur Normenlehre zwar niemals unumstritten waren, doch von seinen Kollegen überaus ernst genommen und dementsprechend intensiv diskutiert wurden. Ein Jahrhundert nach seinem Tod wäre Binding gleichwohl nur mehr wenigen Rechtshistorikern bekannt, hätte er nicht gegen Ende seines Lebens eine kleine Schrift verfasst, die 1920 posthum gemeinsam mit einem Beitrag des damals bekannten Psychiaters Alfred Hoche unter dem Titel „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ gedruckt wurde. Sei es zu Recht oder zu Unrecht: Seit 1945 ist Bindings Name untrennbar mit dem rund zwei Jahrzehnte nach Erscheinen dieser Schrift begonnenen nationalsozialistischen Mord an körperlich und/oder geistig behinderten Menschen verbunden. Binding starb zwar bereits 1920, als Hitler in München seine ersten Reden hielt, doch gelten er und Hoche als Vordenker der ‚NS-Euthanasie‘, zumal die beiden den fatalen Begriff „lebensunwertes Leben“ kreiert haben sollen.Es ist heute im Zeitalter der Political Correctness zur Regel geworden, dass das Lebenswerk eines Menschen, der nur irgendwie mit dem NS-Regime in Berührung kam, wofür schon die zugeschriebene Rolle eines geistigen Wegbereiters genügt, nahezu ausschließlich unter diesem Aspekt beurteilt und alles Übrige

Journal

Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilungde Gruyter

Published: Jul 1, 2022

There are no references for this article.