Get 20M+ Full-Text Papers For Less Than $1.50/day. Start a 14-Day Trial for You or Your Team.

Learn More →

Entscheidungen

Entscheidungen StVSTRAFVERTEIDIGERRedaktion:Rechtsanwalt Prof. Dr. Bjærn Gercke, KælnProf. Dr. Matthias Jahn, Frankfurt/M.Rechtsanwalt Prof. Dr. Helmut Pollåhne, BremenVerlag:Wolters Kluwer Deutschland GmbHLuxemburger Str. 44950939 KælnHeft 12/2017 · 37. JahrgangSeiten 769 – 840Annette RoseTel.: 02 21/9 43 73-72 89Fax: 02 21/ 9 43 73-172 89E-Mail: Annette.Rose@wolterskluwer.comEntscheidungenVerfahrensrechtWiedereinsetzung nach Versåumung derRevisionsbegrçndungsfristStPO § 341 Abs. 1; StGB § 20; EMRK Art. 6 Abs. 1Einschrånkungen des Gerichtszugangs einer Person mçssen ein rechtmåßiges Ziel verfolgen, verhåltnismåßig seinund dçrfen den Zugang nicht dergestalt oder soweit einschrånken, dass das Recht in seinem Kerngehalt beeintråchtigt wird; dies gilt insbesondere fçr die gerichtlicheAuslegung von Verfahrensvorschriften (z.B. Fristen zurEinreichung von Unterlagen oder zur Einlegung vonRechtsmitteln) und wenn die Person besonders schutzbedçrftig ist (hier: weil ihr in einem psychiatrischen Krankenhaus die Freiheit entzogen war und sie als psychischkranke Person angesehen wurde, die psychiatrischer Behandlung bedurfte).EGMR, 5. Sektion, Urt. v. 01.09.2016 – 24062/13Aus den Grçnden: [6] Am 26.06.2012 wurde der Bf. vor Ortfestgenommen, weil er mit einem Hammer eine Reihe von Fahrzeugen, die auf dem Parkplatz des Gerichts Bocholt abgestellt waren, beschådigt und einem Gerichtsbediensteten Widerstand geleistet hatte. Als vorlåufige Maßnahme wurde er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Gericht bestellte fçr den Bf.,der eine bis in das Jahr 1999 zurçckreichende Vorgeschichte psychiatrischer Behandlungen hatte, einen http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

Entscheidungen

Strafverteidiger , Volume 37 (12): 52 – Nov 27, 2017

Loading next page...
 
/lp/de-gruyter/entscheidungen-4KfgRAYKX0
Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright by Wolters Kluwer
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2017-1203
Publisher site
See Article on Publisher Site

Abstract

StVSTRAFVERTEIDIGERRedaktion:Rechtsanwalt Prof. Dr. Bjærn Gercke, KælnProf. Dr. Matthias Jahn, Frankfurt/M.Rechtsanwalt Prof. Dr. Helmut Pollåhne, BremenVerlag:Wolters Kluwer Deutschland GmbHLuxemburger Str. 44950939 KælnHeft 12/2017 · 37. JahrgangSeiten 769 – 840Annette RoseTel.: 02 21/9 43 73-72 89Fax: 02 21/ 9 43 73-172 89E-Mail: Annette.Rose@wolterskluwer.comEntscheidungenVerfahrensrechtWiedereinsetzung nach Versåumung derRevisionsbegrçndungsfristStPO § 341 Abs. 1; StGB § 20; EMRK Art. 6 Abs. 1Einschrånkungen des Gerichtszugangs einer Person mçssen ein rechtmåßiges Ziel verfolgen, verhåltnismåßig seinund dçrfen den Zugang nicht dergestalt oder soweit einschrånken, dass das Recht in seinem Kerngehalt beeintråchtigt wird; dies gilt insbesondere fçr die gerichtlicheAuslegung von Verfahrensvorschriften (z.B. Fristen zurEinreichung von Unterlagen oder zur Einlegung vonRechtsmitteln) und wenn die Person besonders schutzbedçrftig ist (hier: weil ihr in einem psychiatrischen Krankenhaus die Freiheit entzogen war und sie als psychischkranke Person angesehen wurde, die psychiatrischer Behandlung bedurfte).EGMR, 5. Sektion, Urt. v. 01.09.2016 – 24062/13Aus den Grçnden: [6] Am 26.06.2012 wurde der Bf. vor Ortfestgenommen, weil er mit einem Hammer eine Reihe von Fahrzeugen, die auf dem Parkplatz des Gerichts Bocholt abgestellt waren, beschådigt und einem Gerichtsbediensteten Widerstand geleistet hatte. Als vorlåufige Maßnahme wurde er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Gericht bestellte fçr den Bf.,der eine bis in das Jahr 1999 zurçckreichende Vorgeschichte psychiatrischer Behandlungen hatte, einen

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Nov 27, 2017

There are no references for this article.