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Die Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklärens gemäß § 30 Abs. 2 Alt. 1 StGB zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 StGB

Die Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklärens gemäß § 30 Abs. 2 Alt. 1 StGB zur mitgliedschaftlichen... EntscheidungenHaftrechttigkeit eines Nichtmitgliedes dann nicht dem Tatbestandsmerkmal des Unterstçtzens i.S.d. § 129a Abs. 5 S. 1 StGB,wenn sie sich allg. fçr die Organisation oder ihre Ziele einsetzt, ohne dabei die propagandistische Tåtigkeit eines Vereinigungsmitglieds individuell zu færdern (vgl. BGH a.a.O.).[15] c) Hiernach begrçndet das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen nicht den dringenden Verdacht des Unterstçtzens einer terroristischen Vereinigung durch den Besch.Dass dieser Bildcollagen und andere Bildbearbeitungen fçrdie Einstellung von Dateien in Internetforen herstellte, ummæglicherweise um Sympathie fçr den IS zu werben, erfçlltden Tatbestand des § 129a Abs. 5 S. 1 StGB nach dem dar-gelegten Maßstab nicht. Erforderlich wåre vielmehr, dass ermit seinen der Propaganda dienenden Vorbereitungshandlungen Mitglieder der Vereinigung individuell in ihrer medialen Tåtigkeit fçr den IS gefærdert håtte, indem er etwaseine Bilddateien in Absprache mit diesen veræffentlichtoder Mitgliedern der auf die Propagandatåtigkeit ausgerichteten Abteilung des IS zu Veræffentlichungszwecken zur Verfçgung gestellt håtte. Solche Verdachtsgrçnde ergeben diebisherigen Ermittlungen – auch unter Berçcksichtigung derVielzahl der Bilddateien, des mutmaßlichen Nåheverhåltnisses des Besch. zu der Vereinigung und seiner Sympathie fçrden IS – nicht. [...]AufsåtzeDie Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklårens gemåß § 30 Abs. 2Alt. 1 StGB zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an einerterroristischen Vereinigung gemåß § 129a Abs. 1 StGBRechtsanwalt Dr. Lasse Gundelach, BonnDas Sich-Bereit-Erklåren zu einem http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

Die Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklärens gemäß § 30 Abs. 2 Alt. 1 StGB zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 StGB

Strafverteidiger , Volume 38 (2): 7 – Feb 1, 2018

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright by Wolters Kluwer
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2018-0206
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Abstract

EntscheidungenHaftrechttigkeit eines Nichtmitgliedes dann nicht dem Tatbestandsmerkmal des Unterstçtzens i.S.d. § 129a Abs. 5 S. 1 StGB,wenn sie sich allg. fçr die Organisation oder ihre Ziele einsetzt, ohne dabei die propagandistische Tåtigkeit eines Vereinigungsmitglieds individuell zu færdern (vgl. BGH a.a.O.).[15] c) Hiernach begrçndet das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen nicht den dringenden Verdacht des Unterstçtzens einer terroristischen Vereinigung durch den Besch.Dass dieser Bildcollagen und andere Bildbearbeitungen fçrdie Einstellung von Dateien in Internetforen herstellte, ummæglicherweise um Sympathie fçr den IS zu werben, erfçlltden Tatbestand des § 129a Abs. 5 S. 1 StGB nach dem dar-gelegten Maßstab nicht. Erforderlich wåre vielmehr, dass ermit seinen der Propaganda dienenden Vorbereitungshandlungen Mitglieder der Vereinigung individuell in ihrer medialen Tåtigkeit fçr den IS gefærdert håtte, indem er etwaseine Bilddateien in Absprache mit diesen veræffentlichtoder Mitgliedern der auf die Propagandatåtigkeit ausgerichteten Abteilung des IS zu Veræffentlichungszwecken zur Verfçgung gestellt håtte. Solche Verdachtsgrçnde ergeben diebisherigen Ermittlungen – auch unter Berçcksichtigung derVielzahl der Bilddateien, des mutmaßlichen Nåheverhåltnisses des Besch. zu der Vereinigung und seiner Sympathie fçrden IS – nicht. [...]AufsåtzeDie Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklårens gemåß § 30 Abs. 2Alt. 1 StGB zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an einerterroristischen Vereinigung gemåß § 129a Abs. 1 StGBRechtsanwalt Dr. Lasse Gundelach, BonnDas Sich-Bereit-Erklåren zu einem

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Feb 1, 2018

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