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Die Psychosoziale Prozessbegleitung nach dem 3. ORRG: Ein verhängnisvoller Irrweg

Die Psychosoziale Prozessbegleitung nach dem 3. ORRG: Ein verhängnisvoller Irrweg Neuhaus · Psychosoziale ProzessbegleitungAufsåtzeDie Psychosoziale Prozessbegleitung nach dem 3. ORRG:Ein verhångnisvoller IrrwegRechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund/Bielefeld*A. EinleitungIn den letzten dreißig Jahren erfuhr namentlich das Strafverfahrensrecht1 zahlreiche Ønderungen zugunsten des Opferschutzes.2 Wesentlicher Grund fçr diese Opferzuwendungwar und ist die – angeblich – drohende sekundåre Viktimisierung3 durch die von Opferverbånden und Rechtspolitikjeweils als unzureichend empfundene bisherige Ausgestaltung des Strafverfahrens.4 Dabei hat sich der Gesetzgebernicht selten geradezu çberschlagen. Bevor noch das letzteOpferschutzgesetz in der Praxis umgesetzt und auf seineTauglichkeit im Hinblick auf die mit ihm verbundenen Vorstellungen çberprçft werden konnte, wurde schon »kaskadenartig«5 am nåchsten Gesetz gearbeitet. Nach und nachverlor der Tåter die zentrale Position bei der Wahrnehmungdes Verbrechens und der Empfindung einer angemessenenAntwort auf seine Tat.6 Dieser »Paradigmenwechsel«7 – fortvom Beschuldigten und der ihm zur Last gelegten Tat hinzum »Opfer« – stæßt durch die Psychosoziale Prozessbegleitung nun in eine vor allem fçr die Wahrheitsfindung gefåhrliche Dimension vor.Bislang war die Psychosoziale Prozessbetreuung, eine spezielle Form der Zeugenbetreuung, nur in § 406h S. 1 Nr. 5erwåhnt. Die Vorschrift enthielt lediglich eine Hinweispflicht der Behærden, Verletzte darçber zu informieren,dass sie Hilfe und Unterstçtzung durch Opferhilfeeinrichtungen in Form einer Beratung oder einer PsychosozialenProzessbegleitung erhalten konnten. Mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz (ORRG) vom 21.12.20158 wird die http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

Die Psychosoziale Prozessbegleitung nach dem 3. ORRG: Ein verhängnisvoller Irrweg

Strafverteidiger , Volume 37 (1): 9 – Jan 26, 2017

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright by Wolters Kluwer
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2017-0107
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Abstract

Neuhaus · Psychosoziale ProzessbegleitungAufsåtzeDie Psychosoziale Prozessbegleitung nach dem 3. ORRG:Ein verhångnisvoller IrrwegRechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund/Bielefeld*A. EinleitungIn den letzten dreißig Jahren erfuhr namentlich das Strafverfahrensrecht1 zahlreiche Ønderungen zugunsten des Opferschutzes.2 Wesentlicher Grund fçr diese Opferzuwendungwar und ist die – angeblich – drohende sekundåre Viktimisierung3 durch die von Opferverbånden und Rechtspolitikjeweils als unzureichend empfundene bisherige Ausgestaltung des Strafverfahrens.4 Dabei hat sich der Gesetzgebernicht selten geradezu çberschlagen. Bevor noch das letzteOpferschutzgesetz in der Praxis umgesetzt und auf seineTauglichkeit im Hinblick auf die mit ihm verbundenen Vorstellungen çberprçft werden konnte, wurde schon »kaskadenartig«5 am nåchsten Gesetz gearbeitet. Nach und nachverlor der Tåter die zentrale Position bei der Wahrnehmungdes Verbrechens und der Empfindung einer angemessenenAntwort auf seine Tat.6 Dieser »Paradigmenwechsel«7 – fortvom Beschuldigten und der ihm zur Last gelegten Tat hinzum »Opfer« – stæßt durch die Psychosoziale Prozessbegleitung nun in eine vor allem fçr die Wahrheitsfindung gefåhrliche Dimension vor.Bislang war die Psychosoziale Prozessbetreuung, eine spezielle Form der Zeugenbetreuung, nur in § 406h S. 1 Nr. 5erwåhnt. Die Vorschrift enthielt lediglich eine Hinweispflicht der Behærden, Verletzte darçber zu informieren,dass sie Hilfe und Unterstçtzung durch Opferhilfeeinrichtungen in Form einer Beratung oder einer PsychosozialenProzessbegleitung erhalten konnten. Mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz (ORRG) vom 21.12.20158 wird die

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Jan 26, 2017

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