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Die Harmonisierung des europäischen Strafrechts am Beispiel des Internetstrafrechts

Die Harmonisierung des europäischen Strafrechts am Beispiel des Internetstrafrechts Die Harmonisierung des europäischen Strafrechts am Beispiel des Internetstrafrechts Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Gercke, Köln In den letzten Jahren hat die Europäische Union durch Harmonisierungsmaßnahmen maßgeblichen Einfluss auf die Strafrechtsentwicklung in Deutschland genommen. Während diese Entwicklung vor dem Hintergrund zunehmender transnationaler Kriminalität sinnvoll und zielführend ist, führt die fehlende Umsetzungsstrategie des deutschen Gesetzgebers zu nicht unerheblichen Problemen. Unterschied auf den ersten Blick eher akademisch erschien, waren die Konsequenzen doch erheblich ­ insbesondere aufgrund geringer Durchsetzungsmechanismen und der Notwendigkeit von Einstimmigkeit bei Maßnahmen innerhalb der dritten Säule. II. EuGH-Urteile aus den Jahren 2005 und 2007 A. Einführung Der Umstand, dass grenzüberschreitende Kriminalität auch in einem vereinten Europa eine zentrale Herausforderung bleibt, bedarf angesichts aktueller Berichte über Schleuserkriminalität an den EU Außengrenzen vermutlich keiner besonderen Erläuterung.1 Im Bereich der Computer- und Internetkriminalität, bei denen vor dem Hintergrund grenzüberschreitender Datenströme Landesgrenzen geradezu antiquiert wirken, gilt dies in besonderem Maße.2 Der erste Jahresbericht des 2013 eingerichteten European Cybercrime Centers zeigt die europaweite Bedeutung der Internetkriminalität eindrucksvoll auf.3 Stellt bereits die Verfolgung der Internetkriminalität auf nationaler Ebene eine Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden dar,4 sind die Anforderungen bei grenzüberschreitenden Straftaten nochmals höher, da eine Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden koordiniert werden muss.5 Umso erstaunlicher ist, dass http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

Die Harmonisierung des europäischen Strafrechts am Beispiel des Internetstrafrechts

Strafverteidiger , Volume 36 (6) – May 1, 2016

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2016 by the
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2016-0608
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Abstract

Die Harmonisierung des europäischen Strafrechts am Beispiel des Internetstrafrechts Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Gercke, Köln In den letzten Jahren hat die Europäische Union durch Harmonisierungsmaßnahmen maßgeblichen Einfluss auf die Strafrechtsentwicklung in Deutschland genommen. Während diese Entwicklung vor dem Hintergrund zunehmender transnationaler Kriminalität sinnvoll und zielführend ist, führt die fehlende Umsetzungsstrategie des deutschen Gesetzgebers zu nicht unerheblichen Problemen. Unterschied auf den ersten Blick eher akademisch erschien, waren die Konsequenzen doch erheblich ­ insbesondere aufgrund geringer Durchsetzungsmechanismen und der Notwendigkeit von Einstimmigkeit bei Maßnahmen innerhalb der dritten Säule. II. EuGH-Urteile aus den Jahren 2005 und 2007 A. Einführung Der Umstand, dass grenzüberschreitende Kriminalität auch in einem vereinten Europa eine zentrale Herausforderung bleibt, bedarf angesichts aktueller Berichte über Schleuserkriminalität an den EU Außengrenzen vermutlich keiner besonderen Erläuterung.1 Im Bereich der Computer- und Internetkriminalität, bei denen vor dem Hintergrund grenzüberschreitender Datenströme Landesgrenzen geradezu antiquiert wirken, gilt dies in besonderem Maße.2 Der erste Jahresbericht des 2013 eingerichteten European Cybercrime Centers zeigt die europaweite Bedeutung der Internetkriminalität eindrucksvoll auf.3 Stellt bereits die Verfolgung der Internetkriminalität auf nationaler Ebene eine Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden dar,4 sind die Anforderungen bei grenzüberschreitenden Straftaten nochmals höher, da eine Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden koordiniert werden muss.5 Umso erstaunlicher ist, dass

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: May 1, 2016

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