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Die Ersten Kammern und der Adel in den deutschen konstitutionellen Monarchien

Die Ersten Kammern und der Adel in den deutschen konstitutionellen Monarchien Aspekte eines verfassungs- und sozialgeschichtlichen Problems Von Bernhard Löffler Das Problemfeld von Strukturen, Möglichkeiten und Einflußgrenzen des Parlamentarismus innerhalb der konstitutionell-monarchischen Staatssysteme des 19. Jahrhunderts wird in der wissenschaftlichen Literatur beinahe ausschließlich mit dem Fokus auf die Stellung und Entwicklung der gewählten Abgeordnetenhäuser, des diesen zugrundeliegenden Wahlrechts und der in ihnen agierenden politischen Parteien betrachtet. Die daneben existierenden Ersten Kammern finden hingegen kaum oder nur am Rande Beachtung, obwohl sie bis in das Jahr 1918 im ganzen gleichberechtigte legislatorische Partner der gewählten Volksrepräsentanten und der Monarchen waren.') So gilt im Grunde für den heutigen Forschungsstand das gleiche Erkenntnisdefizit, das bereits parlamentarische Zeitgenossen feststellen mußten und beklagten: ,,Es wird immer die Gleichung ausgesprochen: Regierung = Reichsrat [Erste Kammer Bayerns). Das ist falsch [...]. Es gibt im konstitutionel- ') Die breileste Darstellung verfassungsrechtlicher Strukturen des 19. Jahrhunderts (indct .sich immer noch bei Emst Rudolf Hulwr, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. 8 Bde. Stuttgart/Bcrlin/Köln/Mainz 1967-1991, hier Bde. ferner sind an einschlägigen Gesamtdarstellungen zu nennen: Franz Schnabel, Deutsche Geschichte im 19.Jahrhundert. 4 Bde. N D München 1987; Ernsl-Wolfyanj> Bökkenförde (Hrsg.), Moderne deutsche Verfassungsgcschichte ( 1 8 1 5 - 1 9 1 8 ) . 2. AuH. Köln 1981; Dieler Grimm, Deutsche Vcrfassungsgeschichte http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Historische Zeitschrift de Gruyter

Die Ersten Kammern und der Adel in den deutschen konstitutionellen Monarchien

Historische Zeitschrift , Volume 265 – Dec 1, 1997

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 1997 by the
ISSN
2196-680X
DOI
10.1524/hzhz.1997.265.jg.29
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Abstract

Aspekte eines verfassungs- und sozialgeschichtlichen Problems Von Bernhard Löffler Das Problemfeld von Strukturen, Möglichkeiten und Einflußgrenzen des Parlamentarismus innerhalb der konstitutionell-monarchischen Staatssysteme des 19. Jahrhunderts wird in der wissenschaftlichen Literatur beinahe ausschließlich mit dem Fokus auf die Stellung und Entwicklung der gewählten Abgeordnetenhäuser, des diesen zugrundeliegenden Wahlrechts und der in ihnen agierenden politischen Parteien betrachtet. Die daneben existierenden Ersten Kammern finden hingegen kaum oder nur am Rande Beachtung, obwohl sie bis in das Jahr 1918 im ganzen gleichberechtigte legislatorische Partner der gewählten Volksrepräsentanten und der Monarchen waren.') So gilt im Grunde für den heutigen Forschungsstand das gleiche Erkenntnisdefizit, das bereits parlamentarische Zeitgenossen feststellen mußten und beklagten: ,,Es wird immer die Gleichung ausgesprochen: Regierung = Reichsrat [Erste Kammer Bayerns). Das ist falsch [...]. Es gibt im konstitutionel- ') Die breileste Darstellung verfassungsrechtlicher Strukturen des 19. Jahrhunderts (indct .sich immer noch bei Emst Rudolf Hulwr, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. 8 Bde. Stuttgart/Bcrlin/Köln/Mainz 1967-1991, hier Bde. ferner sind an einschlägigen Gesamtdarstellungen zu nennen: Franz Schnabel, Deutsche Geschichte im 19.Jahrhundert. 4 Bde. N D München 1987; Ernsl-Wolfyanj> Bökkenförde (Hrsg.), Moderne deutsche Verfassungsgcschichte ( 1 8 1 5 - 1 9 1 8 ) . 2. AuH. Köln 1981; Dieler Grimm, Deutsche Vcrfassungsgeschichte

Journal

Historische Zeitschriftde Gruyter

Published: Dec 1, 1997

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