Get 20M+ Full-Text Papers For Less Than $1.50/day. Start a 14-Day Trial for You or Your Team.

Learn More →

Der Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB bei Investitionen in Schneeballsysteme

Der Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB bei Investitionen in Schneeballsysteme H. Schmidt · VermægensschadenDie vorstehenden Ausfçhrungen haben indes deutlich gemacht, dass dies nicht gelingen kann oder jedenfalls nichtgelingen sollte. Beståtigung erfåhrt dieser Befund im Hinblick auf die Geståndnisfiktion des § 138 Abs. 3 ZPO imÛbrigen insofern, als es sich um eine Folge des Beibringungsgrundsatzes handelt. Nur deshalb darf und muss dasGericht eine nicht ausdrçcklich bestrittene Tatsache – verstanden als Umstand, der keine wertende Betrachtung erfordert – unter bestimmten Voraussetzungen als zugestandenbehandeln. Es wird daher als »weitere Voraussetzung der Geståndniswirkung« angesehen, »dass es sich um ein solchesVerfahren handelt, in dem weder der Ermittlungsgrundsatznoch eine Amtsprçfung herrschen«.121Wird dies ignoriert und die Vermægensabschæpfung aufgrund ihres (vermeintlich reinen) ad rem-Charakters als legitimer »Satellit« im Strafverfahren anerkannt, hæren die»Probleme« – die Geltung von Verfahrensrechten als solcheempfunden – nicht auf. Denn es fragt sich, wie bei einem»schnellen und unkomplizierten Wechsel zwischen in remund ad personam-Verfahren«122 mit der Aussage desjenigenumzugehen ist, der zur Abwendung einer selbståndigen Anordnung »substantiiert« bestreitet. Unter diesen Vorausset-Aufsåtzezungen ist als rechtstaatliche Mindestbedingung ein striktes,gesetzliches und unabwågbares Beweisverwertungsverbot zufordern.D. ConclusioDie vorstehende Analyse hat gezeigt, dass das Institut dernon-conviction-based confiscation im Recht der strafrechtlichen Vermægensabschæpfung nicht nur neu, sondern demdeutschen Strafverfahren fremd ist. Es entfernt sich vondem Legitimationsgrund »crime doesn’t pay« in Richtung eines http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

Der Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB bei Investitionen in Schneeballsysteme

Strafverteidiger , Volume 38 (1): 5 – Jan 1, 2018

Loading next page...
 
/lp/de-gruyter/der-verm-gensschaden-im-sinne-des-263-stgb-bei-investitionen-in-Hxgh2LIDE2

References

References for this paper are not available at this time. We will be adding them shortly, thank you for your patience.

Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright by Wolters Kluwer
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2018-0106
Publisher site
See Article on Publisher Site

Abstract

H. Schmidt · VermægensschadenDie vorstehenden Ausfçhrungen haben indes deutlich gemacht, dass dies nicht gelingen kann oder jedenfalls nichtgelingen sollte. Beståtigung erfåhrt dieser Befund im Hinblick auf die Geståndnisfiktion des § 138 Abs. 3 ZPO imÛbrigen insofern, als es sich um eine Folge des Beibringungsgrundsatzes handelt. Nur deshalb darf und muss dasGericht eine nicht ausdrçcklich bestrittene Tatsache – verstanden als Umstand, der keine wertende Betrachtung erfordert – unter bestimmten Voraussetzungen als zugestandenbehandeln. Es wird daher als »weitere Voraussetzung der Geståndniswirkung« angesehen, »dass es sich um ein solchesVerfahren handelt, in dem weder der Ermittlungsgrundsatznoch eine Amtsprçfung herrschen«.121Wird dies ignoriert und die Vermægensabschæpfung aufgrund ihres (vermeintlich reinen) ad rem-Charakters als legitimer »Satellit« im Strafverfahren anerkannt, hæren die»Probleme« – die Geltung von Verfahrensrechten als solcheempfunden – nicht auf. Denn es fragt sich, wie bei einem»schnellen und unkomplizierten Wechsel zwischen in remund ad personam-Verfahren«122 mit der Aussage desjenigenumzugehen ist, der zur Abwendung einer selbståndigen Anordnung »substantiiert« bestreitet. Unter diesen Vorausset-Aufsåtzezungen ist als rechtstaatliche Mindestbedingung ein striktes,gesetzliches und unabwågbares Beweisverwertungsverbot zufordern.D. ConclusioDie vorstehende Analyse hat gezeigt, dass das Institut dernon-conviction-based confiscation im Recht der strafrechtlichen Vermægensabschæpfung nicht nur neu, sondern demdeutschen Strafverfahren fremd ist. Es entfernt sich vondem Legitimationsgrund »crime doesn’t pay« in Richtung eines

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Jan 1, 2018

There are no references for this article.