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Überforderung des Strafprozesses? Zur Frage des verfahrensrechtlichen Umgangs mit Massenbetrugsfällen

Überforderung des Strafprozesses? Zur Frage des verfahrensrechtlichen Umgangs mit... Überforderung des Strafprozesses? Zur Frage des verfahrensrechtlichen Umgangs mit Massenbetrugsfällen Jun.-Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Mannheim* A. Einleitung »Die Monstreprozesse, deren Bewältigung der deutschen Strafrechtspflege in der letzten Zeit so große Schwierigkeiten bereitet hat, sind keine neue Erscheinung«.1 Diese Worte, mit denen Joachim Herrmann 1972 sein Referat auf der Kieler Strafrechtslehrertagung einleitete, haben auch heute ­ mehr als vier Jahrzehnte später ­ kaum an Aktualität verloren, und zwar in zweierlei Hinsicht: Zum einen ist das hiermit angesprochene Phänomen von Massenstrafverfahren (»Monstreprozesse«), die etwa durch die Anwesenheit einer Vielzahl von Angeklagten, Zeugen oder Sachverständigen geprägt sind2, in der deutschen Justiz und Strafrechtswissenschaft schon seit Langem bekannt3 ­ man denke etwa nur4 an die Frankfurter Auschwitz-Prozesse in den 1960er Jahren.5 Zum anderen ist Herrmann aber auch insoweit zuzustimmen, als Großprozesse die Justiz regelmäßig vor besondere Herausforderungen stellen: Strafverfahren dieser Art weisen üblicherweise bereits in tatsächlicher Hinsicht eine Komplexität auf, deren Durchdringung eine langwierige Beweisaufnahme nötig macht und die mitunter umfassende Spezialkenntnisse außerrechtlicher Art voraussetzt. Neben derartigen Fällen der Überkomplexität, die Herrmann primär vor Augen hat,6 lässt sich gegenwärtig aber auch das Aufkommen solcher Strafverfahren feststellen, deren zugrunde liegender Lebenssachverhalt zwar in qualitativer Hinsicht vergleichsweise schlicht ist, die aber in quantitativer http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

Überforderung des Strafprozesses? Zur Frage des verfahrensrechtlichen Umgangs mit Massenbetrugsfällen

Strafverteidiger , Volume 36 (1) – Feb 1, 2016

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2016 by the
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2016-0106
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Abstract

Überforderung des Strafprozesses? Zur Frage des verfahrensrechtlichen Umgangs mit Massenbetrugsfällen Jun.-Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Mannheim* A. Einleitung »Die Monstreprozesse, deren Bewältigung der deutschen Strafrechtspflege in der letzten Zeit so große Schwierigkeiten bereitet hat, sind keine neue Erscheinung«.1 Diese Worte, mit denen Joachim Herrmann 1972 sein Referat auf der Kieler Strafrechtslehrertagung einleitete, haben auch heute ­ mehr als vier Jahrzehnte später ­ kaum an Aktualität verloren, und zwar in zweierlei Hinsicht: Zum einen ist das hiermit angesprochene Phänomen von Massenstrafverfahren (»Monstreprozesse«), die etwa durch die Anwesenheit einer Vielzahl von Angeklagten, Zeugen oder Sachverständigen geprägt sind2, in der deutschen Justiz und Strafrechtswissenschaft schon seit Langem bekannt3 ­ man denke etwa nur4 an die Frankfurter Auschwitz-Prozesse in den 1960er Jahren.5 Zum anderen ist Herrmann aber auch insoweit zuzustimmen, als Großprozesse die Justiz regelmäßig vor besondere Herausforderungen stellen: Strafverfahren dieser Art weisen üblicherweise bereits in tatsächlicher Hinsicht eine Komplexität auf, deren Durchdringung eine langwierige Beweisaufnahme nötig macht und die mitunter umfassende Spezialkenntnisse außerrechtlicher Art voraussetzt. Neben derartigen Fällen der Überkomplexität, die Herrmann primär vor Augen hat,6 lässt sich gegenwärtig aber auch das Aufkommen solcher Strafverfahren feststellen, deren zugrunde liegender Lebenssachverhalt zwar in qualitativer Hinsicht vergleichsweise schlicht ist, die aber in quantitativer

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Feb 1, 2016

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