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Aydin, Taner, Gustav Radbruch, Hans Kelsen und der Nationalsozialismus. Zwischen Recht, Unrecht und Nicht-Recht (= Studien zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie 77)

Aydin, Taner, Gustav Radbruch, Hans Kelsen und der Nationalsozialismus. Zwischen Recht, Unrecht... Die hier zu besprechende Arbeit wurde 2019 an der FU Berlin als Dissertation angenommen und für den Druck geringfügig überarbeitet. In ihrem Mittelpunkt stehen zwei der „bedeutendsten und wirkmächtigsten deutschsprachigen Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts“ (16), die beide in der Sekundärliteratur mal als Rechtspositivisten, mal als Neukantianer bezeichnet werden und dennoch sehr verschiedene, ja geradezu einander widersprechende „Positionen zum Verhältnis von Recht und Moral“ eingenommen haben (17), was besonders an ihrer unterschiedlichen Bewertung der nationalsozialistischen Normenordnung nach 1945 deutlich werde. Während Radbruch 1946 seine berühmte – auf die NS-Normenordnung gemünzte, jedoch allgemein formulierte und daher z. B. auch auf die DDR-Normenordnung anwendbare – These formulierte, wonach es Gesetze geben könne, denen wegen ihres Inhaltes „die Geltung, ja der Rechtscharakter abgesprochen werden“ müsse (zit. n. Aydin 205), meinte Kelsen noch 1964, dass das „Recht unter der Naziherrschaft“ ebenso wie das Recht der Sowjetunion Recht war. „Wir können es verabscheuen, so wie wir eine Giftschlange verabscheuen, wir können aber nicht leugnen, daß es existiert“ (zit. n. Aydin 269).Das hier aufgerissene Problem gehört freilich zu den berühmtesten der Rechtsphilosophie überhaupt, sodass es an Sekundärliteratur zu diesen beiden Positionen wie auch zu Vergleichen zwischen ihnen nicht mangelt, sodass zunächst Skepsis angezeigt ist, ob hier noch http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Germanistische Abteilung de Gruyter

Aydin, Taner, Gustav Radbruch, Hans Kelsen und der Nationalsozialismus. Zwischen Recht, Unrecht und Nicht-Recht (= Studien zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie 77)

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Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2022 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
ISSN
0323-4045
eISSN
2304-4861
DOI
10.1515/zrgg-2022-0018
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Abstract

Die hier zu besprechende Arbeit wurde 2019 an der FU Berlin als Dissertation angenommen und für den Druck geringfügig überarbeitet. In ihrem Mittelpunkt stehen zwei der „bedeutendsten und wirkmächtigsten deutschsprachigen Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts“ (16), die beide in der Sekundärliteratur mal als Rechtspositivisten, mal als Neukantianer bezeichnet werden und dennoch sehr verschiedene, ja geradezu einander widersprechende „Positionen zum Verhältnis von Recht und Moral“ eingenommen haben (17), was besonders an ihrer unterschiedlichen Bewertung der nationalsozialistischen Normenordnung nach 1945 deutlich werde. Während Radbruch 1946 seine berühmte – auf die NS-Normenordnung gemünzte, jedoch allgemein formulierte und daher z. B. auch auf die DDR-Normenordnung anwendbare – These formulierte, wonach es Gesetze geben könne, denen wegen ihres Inhaltes „die Geltung, ja der Rechtscharakter abgesprochen werden“ müsse (zit. n. Aydin 205), meinte Kelsen noch 1964, dass das „Recht unter der Naziherrschaft“ ebenso wie das Recht der Sowjetunion Recht war. „Wir können es verabscheuen, so wie wir eine Giftschlange verabscheuen, wir können aber nicht leugnen, daß es existiert“ (zit. n. Aydin 269).Das hier aufgerissene Problem gehört freilich zu den berühmtesten der Rechtsphilosophie überhaupt, sodass es an Sekundärliteratur zu diesen beiden Positionen wie auch zu Vergleichen zwischen ihnen nicht mangelt, sodass zunächst Skepsis angezeigt ist, ob hier noch

Journal

Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Germanistische Abteilungde Gruyter

Published: Jul 1, 2022

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