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Auf ein neues JGG?! – Die EU-Richtlinie 2016/800 als Testfall

Auf ein neues JGG?! – Die EU-Richtlinie 2016/800 als Testfall EditorialAuf ein neues JGG?! – Die EU-Richtlinie2016/800 als TestfallUngleichzeitiges ereignet sich aktuell im Jugendstrafrecht. Hært man richtig in diesem(Wahl-)Jahr, so pfeifen wieder einige Parteipolitiker mit Einfluss auf die Macht von denDåchern: Abschaffung des Heranwachsendenstrafrechts. Vielleicht ist das schon fçr dieneue Koalitionsvereinbarung, d.h. wie beim Warnschussarrest, in die Hand versprochen– mægen Sachverståndige dazu noch sagen, was sie wollen. Man mag schicksalsergebenund derzeit vielleicht noch fræhlich erst einmal abwarten, ob und was da kommt. Besserwåre es, jetzt eine Mitverantwortung dafçr zu sehen, dass die Gesellschaft insgesamt einensolchen Kurs mit rasantem Anstieg von Haftjahren und langfristig zum Preis eigener Sicherheit teuer bezahlen wird, wenn diese populistische Option gezogen wird.Andererseits: Die im Juni 2016 erlassene EU-Richtlinie 2016/800 (http://bit.ly/2fMZ7bF)»Verfahrensgarantien in Strafverfahren fçr Kinder, die Verdåchtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind« zwingt den Gesetzgeber zu sehr komplexen Ønderungen imJugendgerichtsgesetz und ggf. auch in anderen Gesetzen. Die Umsetzungsfrist endet imJuni 2019. Terminologisch entspricht es internationalen Gepflogenheiten, unsere Altersgruppe strafmçndiger Jugendlicher in solchen Richtlinien als »Kinder« zu bezeichnen.Gemåß Art. 6 RL wird – grob gesprochen – fçr alle nicht im Geringfçgigkeitsbereich verbleibenden Verfahren die Notwendigkeit von Verteidigung mit dem Beginn der Befragungdurch die Polizei zu normieren sein. Wiederum mit der Ausnahme unverhåltnismåßig»kleiner« Verfahren ist die audiovisuelle http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

Auf ein neues JGG?! – Die EU-Richtlinie 2016/800 als Testfall

Strafverteidiger , Volume 37 (1): 4 – Jan 26, 2017

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright by Wolters Kluwer
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2017-0101
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Abstract

EditorialAuf ein neues JGG?! – Die EU-Richtlinie2016/800 als TestfallUngleichzeitiges ereignet sich aktuell im Jugendstrafrecht. Hært man richtig in diesem(Wahl-)Jahr, so pfeifen wieder einige Parteipolitiker mit Einfluss auf die Macht von denDåchern: Abschaffung des Heranwachsendenstrafrechts. Vielleicht ist das schon fçr dieneue Koalitionsvereinbarung, d.h. wie beim Warnschussarrest, in die Hand versprochen– mægen Sachverståndige dazu noch sagen, was sie wollen. Man mag schicksalsergebenund derzeit vielleicht noch fræhlich erst einmal abwarten, ob und was da kommt. Besserwåre es, jetzt eine Mitverantwortung dafçr zu sehen, dass die Gesellschaft insgesamt einensolchen Kurs mit rasantem Anstieg von Haftjahren und langfristig zum Preis eigener Sicherheit teuer bezahlen wird, wenn diese populistische Option gezogen wird.Andererseits: Die im Juni 2016 erlassene EU-Richtlinie 2016/800 (http://bit.ly/2fMZ7bF)»Verfahrensgarantien in Strafverfahren fçr Kinder, die Verdåchtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind« zwingt den Gesetzgeber zu sehr komplexen Ønderungen imJugendgerichtsgesetz und ggf. auch in anderen Gesetzen. Die Umsetzungsfrist endet imJuni 2019. Terminologisch entspricht es internationalen Gepflogenheiten, unsere Altersgruppe strafmçndiger Jugendlicher in solchen Richtlinien als »Kinder« zu bezeichnen.Gemåß Art. 6 RL wird – grob gesprochen – fçr alle nicht im Geringfçgigkeitsbereich verbleibenden Verfahren die Notwendigkeit von Verteidigung mit dem Beginn der Befragungdurch die Polizei zu normieren sein. Wiederum mit der Ausnahme unverhåltnismåßig»kleiner« Verfahren ist die audiovisuelle

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Jan 26, 2017

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